Ehemaliger Haslacher Bürgermeister Saar scheitert in Rastatt-Wahl!

Ehemaliger Haslacher Bürgermeister Saar scheitert in Rastatt-Wahl!
Die Stadt Rastatt hätte eine neue Chance für den ehemaligen Haslacher Bürgermeister Philipp Saar sein können, doch die Wahl um das Beigeordnetenamt endete für ihn enttäuschend. Nach seiner Abwahl in Haslach im März 2025 hatte Saar die Gelegenheit genutzt, sich für das Amt in Rastatt zu bewerben, verlor jedoch gegen seine Mitbewerber Lutz Kirchner und Michael Gaska. Während Saar nur sieben Stimmen erhielt, sammelte Kirchner 21 und Gaska 12 Stimmen, wie die Lahrer Zeitung berichtet.
Insgesamt traten 13 Bewerber an, wobei der Gemeinderat zuvor auf fünf geeignete Kandidaten reduzierte. Nach dem Rückzug eines weiteren Mitbewerbers blieben Saar und drei andere übrig. Doch schon bei der Bürgermeisterwahl in Haslach musste Saar ebenfalls eine herbe Niederlage einstecken, als er mit 60 Prozent der Stimmen gegen Armin Hansmann unterlag, dem gut vernetzten Herausforderer.
Social Media und Wahlen
Obwohl Saar ein beachtliches Online-Publikum von 2.732 Followern hatte und damit sogar mehr Anhänger als einige Oberbürgermeister größerer Städte in der Region, konnte dies ihn nicht vor dem Wahldebakel retten. Die Ortenau Journal hebt hervor, dass Saar ebenfalls die Followerzahl der offiziellen Stadtseite von Haslach in seine Reichweite einbezogen hat, um seine Sichtbarkeit zu erhöhen. Trotz dieser Bemühungen ist die Reichweite auf Social Media keine Garantie für Wahlsiege – persönliche Beziehungen und Authentizität seien entscheidend, um das Vertrauen der Wählerschaft zu gewinnen.
Abwahlen von Bürgermeistern sind in Deutschland relativ selten. In der Ortenau gab es jedoch in der Vergangenheit einige Fälle, und die Gründe können vielfältig sein – von Konflikten im Gemeinderat bis hin zu Missmanagement. Professor Dr. Jörg Röber betont, dass in größeren Städten die Wahrscheinlichkeit einer Abwahl höher ist, was sich auch auf Saar’s Schicksal auswirken könnte.
Die Regelungen zur Abwahl in Deutschland
Die Gesetzeslage variiert stark, je nach Bundesland. In Baden-Württemberg sind Bürgermeister nicht abwählbar, es gibt dort spezifische Regelungen, die Abwahlen nicht vorsehen, selbst bei gravierenden Verstößen. Ein Abwahlverfahren kann nur bei schwerwiegenden Missständen in der Verwaltung eingeleitet werden, wie die Seite kommunal.de erläutert.
Für Saar bedeutet die Niederlage in Rastatt eine weitere Wende in seiner politischen Karriere, die er nun überdenken muss. Der Weg zurück ins politische Rampenlicht könnte steinig werden, doch die nächste Gelegenheit könnte bereits vor der Tür stehen, wenn neue Herausforderungen auf ihn warten.