Betrunkener Radfahrer geht auf Polizei los: Aggressiver Vorfall in Bad Wurzach!

Ein betrunkener Radfahrer attackedierte die Polizei in Bad Wurzach. Er hatte über zwei Promille und leistete Widerstand.

Ein betrunkener Radfahrer attackedierte die Polizei in Bad Wurzach. Er hatte über zwei Promille und leistete Widerstand.
Ein betrunkener Radfahrer attackedierte die Polizei in Bad Wurzach. Er hatte über zwei Promille und leistete Widerstand.

Betrunkener Radfahrer geht auf Polizei los: Aggressiver Vorfall in Bad Wurzach!

Ein Vorfall in Bad Wurzach sorgte am Donnerstagabend für Aufregung und führte zu einem massiven Polizei-Einsatz. Ein 39-jähriger Mann, der mit über zwei Promille Alkohol im Blut unterwegs war, geriet in eine aggressive Stimmung und pöbelte Passanten, unter ihnen auch Schüler, an. Damit war er allerdings nicht allein – auch die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und intervenierte.

Die Beamten, die auf den unfreundlichen Herren aufmerksam gemacht wurden, stellten bei der Kontaktaufnahme sofort einen starken Alkoholgeruch fest. Trotz der offensichtlichen Trunkenheit, die bei über zwei Promille als klarer Gefährdungsfaktor gilt, wollte der Mann nicht aufgeben und leistete Widerstand. Er versuchte sogar, die Polizisten zu treten, was die Situation weiter eskalierte.

Konsequenzen für den Trunkenbold

Nach einem kurzen Gespräch war den Beamten klar, dass hier nicht mehr viel zu machen war. Der Mann musste zur Blutentnahme in eine Klinik gebracht werden. Damit wird er nun mit mehreren Strafanzeigen rechnen müssen: Neben Trunkenheit im Straßenverkehr wird auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein tätlicher Angriff auf diese angezeigt. Solche Vergehen können ordentlich teuer werden, ist sich doch jeder bewusst, dass Alkohol am Steuer wirklich niemandem einen Gefallen tut.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Laut den aktuellen Bestimmungen sind die Promillegrenzen in Deutschland klar geregelt. So gilt für Fahranfänger sowie für alle unter 21-Jährigen ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Das ist nicht nur eine Vorschrift, sondern auch ein wichtiges Anliegen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ab 0,3 Promille wird es mit den ersten Auswirkungen von Fahruntüchtigkeit ernst, und ab 0,5 Promille handelt es sich bereits um eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen – eine klare Sache, dass ein solches Verhalten stark unterbunden werden muss, wie verschiedenste Berichte über ähnliche Vorfälle belegen.

Besonders gravierend wird es ab 1,1 Promille: Hier liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, die stets als Straftat gewertet wird. Darüber hinaus können auch bei Werten über 1,6 Promille medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) angeordnet werden, wenn jemand wieder einen Führerschein beantragen will. Dies ist eine der weiteren Konsequenzen, die der 39-Jährige nun erwarten kann, sollte es sich herausstellen, dass er das erste Mal in Schwierigkeiten gerät, was den Führerschein betrifft.

Wie die Vorfälle in Bad Wurzach zeigen, müssen sich Verkehrsteilnehmer stets bewusst sein, dass Alkohol am Steuer die eigene und die Sicherheit anderer gefährdet. Es lohnt sich definitiv, das eigene Verhalten zu überdenken, um nicht die eigene Freiheit und Sicherheit aufs Spiel zu setzen.

Für weitere Informationen zu den Promillegrenzen und den rechtlichen Konsequenzen für alkoholisierte Fahrer lesen Sie die Ausführungen auf ADAC und Jusora.