Revolution im Baurecht: Neue Urteile zu Schallschutz und Batteriespeichern!

Revolution im Baurecht: Neue Urteile zu Schallschutz und Batteriespeichern!
Die jüngsten Entwicklungen im Bau- und Handwerksektor bringen einige interessante Urteile zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur weitverbreiteten Nutzung von Batteriespeichern mit sich. Im Zusammenhang mit dem Thema ist eine breite Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese modernen Energielösungen entbrannt.
Batteriespeicher im Fokus
Ein zentrales Urteil, das am 9. Mai 2025 vom Landgericht Ravensburg gefällt wurde, zieht weitreichende Konsequenzen für Hersteller von Heimspeichern nach sich. Die Richter entschieden, dass ein Hersteller dazu verpflichtet ist, einen fehlerhaften Stromspeicher entweder zu reparieren oder durch gleichwertige Teile zu ersetzen. Eine Verbraucherin hatte geklagt, da ihr Speicher Brandgefahr und technische Mängel aufwies. Laut dem Urteil stellt die Drosselung des Geräts einen erheblichen Sachmangel dar. Diese Entscheidung wird durch ähnliche Urteile aus Bielefeld, Oldenburg und Leipzig gestützt, die die Rechte von Kund:innen im Bereich der Batteriespeicher stärken.
Wie wichtig solche Urteile sind, verdeutlicht auch der rechtliche Kontext für Batteriespeicher. Diese ermöglichen die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind. Es gelten strenge Vorgaben über Brandschutz und technische Anforderungen. Laut der Kanzlei Herfurtner müssen Batteriespeicher in bestimmten Größen oder ökologisch sensiblen Gebieten baugenehmigungspflichtig sein. Zudem müssen Betreiber sicherstellen, dass ihre Anlagen den geltenden Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) genügen. Letzteres sieht vor, dass Betreiber für eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten, die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert ist.
Was bedeutet das für Bauherren?
Auch für Bauherren hat das Thema Schallschutz und DIN-Normen an Bedeutung gewonnen. Am Oberlandesgericht Frankfurt fiel ein Urteil, das feststellt, dass der Mindestschallschutz nach DIN 4109 nicht ausreicht, um den Ansprüchen von Wohnqualität gerecht zu werden. Ein Architekturbüro wurde aufgrund von Schallschutzmängeln bei einem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Zahlung eines Kostenvorschusses von etwa 19.500 Euro verurteilt. Das Gericht machte deutlich, dass Einhaltung von DIN-Normen nicht automatisch Mängelfreiheit garantiert, da diese rechtlich nicht bindend sind.
Ein weiteres interessantes Urteil befasste sich mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Landgericht Dortmund urteilte, dass Carports und Garagen nicht als notwendige Bestandteile dieser Infrastruktur gelten. Wohnungseigentümer können eigenständig über die Möglichkeiten zur Ladestationen entscheiden, ohne dass eine Genehmigung für den Bau einer Garage oder eines Carports notwendig ist. Dies ist besonders wichtig für die zunehmende Zahl von E-Autos in den Haushalten.
Wer mit dem Gedanken spielt, einen Batteriespeicher zu installieren oder auch nur ein Eigenheim zu bauen, muss sich also umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Fazit und Ausblick
Inmitten dieser Entwicklungen ist es unerlässlich, sich jederzeit rechtlich abzusichern und aktuelle Urteile im Auge zu behalten. Das EEG, als zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien, ist nicht nur wichtig für Umwelt- und Klimaziele, sondern bietet auch eine sichere Grundlage für Investitionen in neue Technologien. Die zukünftige Energiewende hängt entscheidend von der Anpassungsfähigkeit der Gesetzgeber ab, um Bürger:innen und Unternehmen eine klare Perspektive aufzuzeigen. Die Anzeichen stehen gut, dass erneuerbare Energien hoch im Kurs bleiben und rechtliche Klarheit dabei hilft, Unsicherheiten zu beseitigen.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen im Bereich erneuerbarer Energien sind insbesondere die Seiten von Haustechnikkdialog, Kanzlei Herfurtner und der Bundesregierung empfehlenswert.