Rührendes Angebot: Familie im Abschied nimmt letzten Urlaub am Meer
Eine schwerkranke Frau aus Ravensburg erhält ein großes Angebot zur Unterstützung von einer anonymen Fremden für ihren letzten Urlaub mit ihren Kindern.

Rührendes Angebot: Familie im Abschied nimmt letzten Urlaub am Meer
In Oberhofen steht die 36-jährige Meike Scherer vor einer unvorstellbaren Entscheidung. Sie leidet an einer schweren Erkrankung und hat beschlossen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Was für die meisten unvorstellbar ist, scheint für Meike der einzige Ausweg aus ihrem Leid zu sein. Vor diesem Hintergrund plant sie, mit ihren drei Kindern – Leonie-Sophie (13), Kate (11) und Linus (8) – sowie ihrem Partner einen letzten Urlaub am Meer in Italien zu verbringen. Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, berührte ihr Schicksal viele Menschen, die ihr aufmunternde Nachrichten schickten.
Besonders rührend ist das Angebot einer anonymen Spenderin aus Hessen, die selbst Mutter von sechs Kindern ist. Diese Frau bietet Meike einen kostenlosen Aufenthalt in ihrer rollstuhlgerechten Ferienwohnung in Imperia an, die über drei Schlafzimmer, eine Küche und einen wunderschöne Meerblick verfügt. Das Angebot hat Meike emotional berührt, und sie plant, es anzunehmen. In den letzten Jahren hat Meike tapfer gegen ihre Krankheiten gekämpft, die mit einem Not-Kaiserschnitt 2016 begannen und 2021 mit der Diagnose Gebärmutterhalskrebs fortsetzten. Seitdem wurde sie mehrfach operiert und kann aufgrund von Thrombosen keine parenterale Ernährung mehr erhalten. Nun hat sie sich entschieden, keine weiteren Behandlungen anzunehmen – nur noch die Schmerztherapie.
Rechtlicher Rahmen von Sterbehilfe in Deutschland
In Deutschland ist das Thema Sterbehilfe stark umstritten. Seit 2020 ist assistierter Suizid erlaubt, sofern die Entscheidung frei und autonom getroffen wird. Dazu stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass jeder das Recht hat, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2023 haben über 400 Menschen diese Möglichkeit genutzt. Während der assistierte Suizid viele ethische und rechtliche Diskussionen auslöst, bleibt die aktive Sterbehilfe weiterhin verboten.
Experten unterscheiden zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe: assistiertem Suizid, aktiver und passiver Sterbehilfe sowie indirekter Sterbehilfe. Assistierter Suizid bedeutet, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, während bei aktiver Sterbehilfe jemand anderes das Mittel verabreicht. Diese Unterscheidung ist für Ärzte und Juristen relevant, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für jede Form variieren. Gleichwohl fordern einige Psychiater ein strukturiertes Verfahren zur Beurteilung der Freiverantwortlichkeit von Menschen, die Suizidassistenz wünschen, um sie besser zu schützen und Missbrauch zu vermeiden.
Ausblick und Forderungen nach gesetzlichen Regelungen
Trotz der seit 2020 bestehenden gesetzlichen Regelungen gibt es bisher keine einheitlichen Standards zur Assistenz beim Suizid. Die Bundesärztekammer sieht darin keine ärztliche Aufgabe. Initiativen zur Gesetzesänderung scheiterten 2023 im Bundestag. Viele fordern, die gesetzlichen Grundlagen klarer zu definieren und ein mehrstufiges Verfahren einzuführen, das eine ausführliche Aufklärung und psychologische Begutachtung umfasst, bevor jemand Hilfe zum Suizid erhält. Wie der Mediziner Thomas Pollmächer betont, sind eindeutige Richtlinien unumgänglich, um den betroffenen Menschen gerecht zu werden und ihren Willen zu respektieren.
Wie sich die Thematik in Zukunft entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Im Falle von Meike Scherer kämpft die betroffene Familie jedoch darum, den letzten Wunsch zu erfüllen und gemeinsam unvergessliche Momente in Italien zu verbringen, während sie sich auf das, was kommt, vorbereiten.