Sperrung der Honauer Steige: Steinschlaggefahr hält Autofahrer auf!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Steinschlag sorgt für wochenlange Sperrung der Honauer Steige im Kreis Reutlingen. Umleitungen für Verkehrsteilnehmer eingerichtet.

Steinschlag sorgt für wochenlange Sperrung der Honauer Steige im Kreis Reutlingen. Umleitungen für Verkehrsteilnehmer eingerichtet.
Steinschlag sorgt für wochenlange Sperrung der Honauer Steige im Kreis Reutlingen. Umleitungen für Verkehrsteilnehmer eingerichtet.

Sperrung der Honauer Steige: Steinschlaggefahr hält Autofahrer auf!

Ein steiniger Weg für Autofahrer: Die Honauer Steige in Lichtenstein im Kreis Reutlingen ist nach einem heftigen Steinschlag seit fast einer Woche vollständig gesperrt. Diese Entscheidung wurde notwendig, nachdem am Montagabend, infolge starker Niederschläge, große Felsbrocken auf die Fahrbahn gefallen waren. Trotz der bereits erfolgten Räumungsarbeiten sind noch mehrere Kubikmeter lockeres Gestein im Hang verblieben, was die Gefährdung für Verkehrsteilnehmer weiterhin erhöht. Wie swr.de berichtet, könnte das Gestein sogar bis zu 15 Meter auf die Straße stürzen.

Aufmerksame Fahrer wurden von der Polizei über die Sperrung informiert und es wurden Umleitungen eingerichtet. Die Holzelfinger Steige, die als Alternative dienen sollte, ist jedoch ebenfalls nicht befahrbar. Eine Umleitung führt über die Stuhlsteige in Pfullingen, was für viele Verkehrsteilnehmer längere Fahrzeiten bedeutet. Das Landratsamt betont, dass Reisende gebeten werden, auch die Sonnenbühl-Genkingen Strecke zu nutzen oder den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Sicherungsarbeiten in der Region werden voraussichtlich bis Mitte nächster Woche andauern.

Gefährdung durch Steinschlag

Die Gefahrenlage ist ernst zu nehmen: Laut schwaebische.de hat sich das Gesteinsmaterial aufgrund der starken Regenfälle gelöst. Das Gelände wird weiterhin von der Polizei überprüft, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer Schadensersatzansprüche aufgrund von Steinschlag geltend machen wollten. Ein Urteil des Landgerichts Coburg legt jedoch fest, dass besondere Maßnahmen gegen Steinschlaggefahr nur erforderlich sind, wenn eine unmittelbare Gefährdung naheliegend ist. Hierbei wurden die regelmäßigen Kontrollen durch die Straßenwärter als ausreichend erachtet. Das Landgericht wies die Klage somit ab, da der Kläger keine nachvollziehbaren Beweise für eine naheliegende Gefährdung vorlegen konnte, was wiederum die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer betont.

In der aktuellen Situation ist jedoch klar, dass die oben genannten Gefahren ernst genommen werden müssen, um mögliche Schäden zu verhindern. Autofahrer sollten daher stets wachsam sein und die ausgeschilderten Umleitungen nutzen, bis die Honauer Steige wieder freigegeben werden kann.