Genehmigungsverfahren für Windparks: Schwarzwald-Kreis schlägt Alarm!

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zu Genehmigungen für Windparks im Schwarzwald-Baar-Kreis nach den Änderungen im Wind-BG.

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zu Genehmigungen für Windparks im Schwarzwald-Baar-Kreis nach den Änderungen im Wind-BG.
Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zu Genehmigungen für Windparks im Schwarzwald-Baar-Kreis nach den Änderungen im Wind-BG.

Genehmigungsverfahren für Windparks: Schwarzwald-Kreis schlägt Alarm!

Am Montag, dem 30. Juni, fielen in Deutschland Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für Windenergiegebiete weg, was zu einem regelrechten Ansturm an Genehmigungsanträgen führte. Dies betrifft insbesondere das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, wo in den letzten Tagen gleich sieben Anträge für neue Windparks eingegangen sind. Der Grund für die Aufregung ist das Auslaufen der Regelungen des Paragraphen 6 des Windenergiebedarfsflächengesetzes (Wind-BG), die unter bestimmten Voraussetzungen auf Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) verzichteten. Vor dem 1. Juli 2023 war dies nur möglich, wenn das Baugebiet zuvor einer Umweltprüfung unterzogen wurde und nicht in einem Natura 2000-Gebiet, Naturschutzgebiet oder Nationalpark lag, berichtet der Südkurier.

Die Anträge betreffen folgende Windparkprojekte:

  • Windpark Steinwald, St. Georgen-Peterzell: 3 Anlagen (Vattenfall Europe Windkraft GmbH)
  • Windpark Schlossberg, St. Georgen-Brigach/Oberkirnach: 2 Anlagen (Eno Energy GmbH)
  • Windpark Blumberg I: 5 Anlagen (Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG)
  • Windpark Blumberg II: 2 Anlagen (Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG)
  • Windpark Linach, Vöhrenbach: 3 Anlagen (Siventis Windenergie GmbH & Co. KG)
  • Windpark Rappeneck, Vöhrenbach: 5 Anlagen (Wira Windpark Rappeneck GbR)
  • Windpark Bräunlingen, Waldhausen/Döggingen: 3 Anlagen (Energiequelle GmbH)

Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Ein wichtiger Aspekt der neuen Anträge ist, dass Windenergieanlagen (WEA) in der Regel eine Genehmigung benötigen, vor allem wenn sie über 50 Meter hoch sind. Diese Genehmigung wird nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. In Baden-Württemberg entscheiden die unteren Verwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, über die Genehmigungen, wie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berichtet. Bei mehreren Windenergieanlagen an einem Standort kann zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sein, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder Gefahren entstehen.

Die Verantwortung dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, liegt beim Bauherrn. Dabei kommen unter anderem der Immissionsschutz, das Naturschutzrecht sowie Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zur Geltung. Außerdem muss die Naturschutzbehörde Stellung nehmen und geeignete Minderungsmaßnahmen anordnen, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung von Luftverkehrsrecht sowie Landschafts- und Denkmalschutz, wie auf dem Portal der Fachagentur Wind & Solar zu lesen ist.

Zukunft der Windenergie

Obwohl die Aufhebung der Erleichterungen für die Genehmigungsverfahren einige Herausforderungen mit sich bringt, gibt es auch positive Aspekte. Bauherren haben rechtlich einen Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zukünftig werden Genehmigungen für Windparks mit 3 bis 19 WEA eine Vorprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erfordern und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt genau analysiert werden.

Der plötzliche Anstieg an Anträgen für Windkraft zeigt, dass das Thema alternative Energien in der Region hoch im Kurs steht und der Drang, in erneuerbare Energien zu investieren, sowohl von Unternehmen als auch von der Bevölkerung klar spürbar ist. Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf den regionalen Energiemarkt auswirken werden.