Verfallene Färberstraße: Abriss oder Sanierung bleibt ungewiss!
Im Schwarzwald-Baar-Kreis stagnieren Abriss- und Sanierungspläne für das verwahrloste Gebäude in der Färberstraße, Villingen.

Verfallene Färberstraße: Abriss oder Sanierung bleibt ungewiss!
Das Gebäude in der Färberstraße 12 in Villingen-Schwenningen hat sich zu einem echten Schandfleck entwickelt. Wie schwarzwaelder-bote.de berichtet, ist der bauliche Zustand seit Monaten besorgniserregend. Der Putz bröckelt, das Unkraut sprießt und ein fauliger Geruch zieht durch die Umgebung. Glücklicherweise sind die Tauben, die das Gebäude zuvor belagert hatten, durch die engagierte Unterstützung der Stadttaubenhilfe umgesiedelt worden.
Trotz der schlechten Verfassung ist eine schnelle Lösung nicht in Sicht. Es gibt weder einen bevorstehenden Abriss noch Pläne zur Sanierung. Die Stadt hatte schon vor Jahren den Rückbau des unangenehmen Bauwerks angeordnet. Während die Abrissverfügung, die im Oktober 2022 erlassen wurde, im Juli 2024 vom Regierungspräsidium Freiburg bestätigt wurde, probleme die Sache: Der Eigentümer hat Widerspruch eingelegt und klagt jetzt beim Verwaltungsgericht Freiburg. Aktuell bleibt die rechtliche Situation angespannt, da das Verfahren noch im Gange ist und der Eigentümer weiterhin auf eine Sanierung besteht.
Der Stadtverwaltung ist die Situation bekannt, und regelmäßige Gespräche mit dem Eigentümer finden statt. Die Unterlagen für eine mögliche Sanierung liegen bereits zur Prüfung vor, doch die Umsetzung bleibt auf der Strecke. Ein konkreter Baustart sowie fortlaufende Arbeiten sind nötig, um die Entwicklung voranzutreiben.
Genehmigungen und rechtliche Vorgaben
Die Schaffung eines neuen, attraktiven Standortes ist nicht nur eine bauliche, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Der Abriss eines Gebäudes ist nämlich ein komplexer Prozess und unterliegt laut sigma-abriss.de zahlreichen Gesetzen und Vorschriften. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind darauf ausgelegt, sowohl die Umwelt als auch die Sicherheit von Arbeitern und Anwohnern zu schützen. Bevor überhaupt mit dem Abriss begonnen werden kann, müssen alle notwendigen Genehmigungen eingeholt werden. Verfahrensfreie Bauvorhaben werden im Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg aufgelistet, doch auch hier gelten weiterhin gewisse öffentlich-rechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Sollte der Eigentümer mit seinen Sanierungsplänen scheitern, bleibt der Abriss als letzte Option. Hierbei sind vorab gesetzliche Aspekte zu überprüfen, und Unwissenheit kann rasch zu unangenehmen Überraschungen führen, wie etwa Baustopps oder Strafen. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Die Baurechtsbehörde der Stadt steht für Fragen gerne zur Verfügung und bietet nützliche Checklisten an, darunter solche für Abbruchverfahren und Baugenehmigungen.
Der Stand der Dinge in der Färberstraße zeigt, dass Bauprojekte oft länger dauern, als man denkt. Dabei hängt die zukünftige Nutzung des Geländes stark von den rechtlichen Entscheidungen ab, die in den kommenden Monaten getroffen werden. Die Hoffnung bleibt, dass hier bald positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, um das unschöne Bild zu verbessern.