Streit um Kirchweg: Gemeinde fordert Öffentlichkeitsrecht im Vorfeld

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Streit um Privatweg in Schwenningen: Gemeinde will Kirchweg öffentlich deklarieren, gerichtliche Auseinandersetzung läuft.

Streit um Privatweg in Schwenningen: Gemeinde will Kirchweg öffentlich deklarieren, gerichtliche Auseinandersetzung läuft.
Streit um Privatweg in Schwenningen: Gemeinde will Kirchweg öffentlich deklarieren, gerichtliche Auseinandersetzung läuft.

Streit um Kirchweg: Gemeinde fordert Öffentlichkeitsrecht im Vorfeld

In Schwenningen brodelt es gewaltig: Ein Streit um einen Privatweg sorgt für mächtig Aufregung in der Gemeinde. Die Verantwortlichen planen, diesen als öffentlich zu deklarieren – ein Schritt, der die Eigentümer Jürgen Klemm und Claudia Hogenhuis auf die Barrikaden treibt. Der Kirchweg, der teilweise über ihr Grundstück an der Hauptstraße 43 verläuft, ist laut Geoportal Baden-Württemberg als Privatweg mit einem Einfahrt-verboten-Schild für Nicht-Anwohner gekennzeichnet. Der Konflikt entbrannte, als ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft ins Rollen kam, und die beiden Hausbesitzer sich Gedanken über mögliche Schäden durch Baumaschinen machten. Schließlich klärten sie mit ihrem Anwalt, dass sie als Eigentümer für etwaige Schäden haften würden.

Was folgte, war eine Auseinandersetzung mit der Gemeinde, die den Kirchweg als öffentlich betrachtet. Diese Behauptung stützt sich auf ein im römischen Recht verankertes Konzept, bekannt als „unvordenkliche Verjährung“. Die Gemeinde argumentiert, dass der Weg seit unvordenklicher Zeit ununterbrochen genutzt wird und somit ein öffentliches Recht entstanden sei. Um ihre Position zu stärken, beruft sie sich auf einen Gemarkungsatlas aus den Jahren 1872 bis 1875, der diese Nutzung belegen soll. Direkt aus dem Kern des römischen Rechts schöpfen sie ihre Argumentation, welches seit dem Hochmittelalter Teil des deutschen Rechts ist, unterstützt von germanischen Traditionen und der Entwicklung der Rechtsordnung über die Jahrhunderte hinweg, wie auf Wikipedia) dargelegt ist.

Rechtsstreit spitzt sich zu

Klemm und Hogenhuis hingegen sehen sich als Opfer eines Rechtsinstituts, das ihrer Meinung nach missbraucht wird. Sie fürchten eine Enteignung ohne angemessenen Ausgleich. Ihre Argumente stützen sich unter anderem auf ein in den 1970er-Jahren eingetragenes Wegerecht sowie ein Angebot der Gemeinde aus dem Jahr 1998, den Weg zu kaufen, welches abgelehnt wurde. Der erste Gerichtstermin, der den Streit auf die Richterbank brachte, endete mit einer Empfehlung zur außergerichtlichen Einigung – diese blieb jedoch aus. Bei einem darauffolgenden Termin wurden zwei ältere Zeuginnen befragt, die über die Nutzung des Kirchwegs vor 1964 aussagen sollten.

Das Ergebnis war überraschend: Das Gericht entschied, dass der Kirchweg ein Privatweg ist und es sich nicht um einen öffentlichen Weg handelt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und die Möglichkeit einer Berufung steht im Raum. Bürgermeister Ewald Hoffmann äußerte, dass die Gemeinde dieses Urteil genau abwarten will, bevor sie den nächsten Schritt unternimmt.

In der Gemeinschaft macht diese Thematik einiges an Verbindung auf. Sie verbindet die damaligen Aspekte des deutschen Rechts mit modernen Herausforderungen und zeigt, wie tief die Wurzeln unseres Rechtsverständnisses in der Geschichte verwoben sind. Die Entscheidung, ob der Kirchweg nun als öffentlich oder privat eingestuft wird, könnte weitreichende Folgen für die Eigentümer und die Gemeinde haben. Bis dahin bleibt der Streit ein heißes Eisen, das weiterhin für Diskussionsstoff sorgt.

Für die Schwenninger ist es angesichts der rechtlichen Komplexität wohl eine gute Idee, sich über die historischen Grundlagen des Rechts, das sie täglich betrifft, zu informieren. Schließlich sind die Verfilzungen von privatem und öffentlichem Recht nicht nur in Schwenningen ein relevantes Thema, sondern überall, wo Eigentum und Nutzung aufeinanderprallen.