Stuttgart droht Heizungsnot: Wärmepumpen bleiben auf der Strecke!
Stuttgart steht vor Herausforderungen beim Klimaschutz: Wärmepumpen brauchen mehr Unterstützung, um Klimaziele bis 2035 zu erreichen.

Stuttgart droht Heizungsnot: Wärmepumpen bleiben auf der Strecke!
In Stuttgart kommt die Wende zu klimafreundlichen Heizsystemen nur schleppend voran. Trotz des dringlichen Bedarfs, die Stadt bis 2035 klimaneutral zu machen, bleibt das Interesse an den geforderten Wärmepumpen hinter den Erwartungen zurück. Laut einem Bericht von Welt wurde 2022 lediglich ein Förderantrag für 319 neue Wärmepumpen eingereicht, während im ersten Halbjahr 2023 lediglich 363 Anträge gestellt wurden. Das ist um rund 1337 Anträge zu wenig im Vergleich zu den angestrebten Zielen für die nächsten Jahre.
In einem Zeitrahmen von weniger als einem Jahr, genauer gesagt ab 2026, dürfen in der Stadt keine neuen reinen Gasheizungen mehr installiert werden. Das bevorstehende Gebäudeenergiegesetz (GEG), das einen Öko-Energieanteil von 65 % für neue Heizungen vorschreibt, macht Wärmepumpen zur einzigen realistischen Option, um diese Vorgaben zu erfüllen. Ein weiteres Hindernis stellt die Sanierungsrate dar, die von aktuellen 0,6 % auf 3,7 % angehoben werden muss, um die erforderliche Reduktion des Heizenergieverbrauchs von einem Drittel in den kommenden zehn Jahren zu erreichen.
Gesetze und Fristen für Heizsysteme
Doch wie wird das Ganze geregelt? Die neuen Regelungen des GEG bringen auch wichtige Fristen und verschiedene Vorschriften mit sich. Ab Anfang 2024 dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen installiert werden, jedoch bis die Wärmeplanung in kraft tritt. Besonders in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, wie Stuttgart, ist der Stichtag der 30. Juni 2026. Kleinere Städte haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Es wird verpflichtende Beratungen zur wirtschaftlichen Risikoeinschätzung bezüglich steigender CO2-Preise geben, um Alternativen wie Wärmepumpen aufzuzeigen.
Diese neuen Regelungen sehen nicht nur vor, dass ab 2029 Gas- und Ölheizungen schrittweise einen Anteil an erneuerbaren Energien nutzen müssen, sondern auch, dass Ab Mitte 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Allerdings gibt es Übergangsfristen und Härtefälle, die einen Einbau von neuen Heizungen ohne diesen Energienachweis unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, was aber nicht die endgültige Lösung sein kann.
Engpass bei Wärmepumpen-Anträgen
Die von der Stadt vorgegebenen Ziele sind ambitioniert, und die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien haben auch Auswirkungen auf die Planung neuer Nahwärmenetze. Abgesehen von der Notwendigkeit, jährlich 3400 Wärmepumpen anzuschließen, soll bis 2030 zudem ein Ausbau von 50 Kilometern Straße für neue Rohre geschehen. In der Effizienzfrage sind jedoch die bereits belasteten Autofahrer durch das Projekt „Stuttgart 21“ eine zusätzliche Herausforderung.
Ein Sprecher der CDU/CSU, Lars Rohwer, hat in jüngster Zeit die Notwendigkeit einer Reform des Gesetzes beschworen. Die Fristen des Wärmeplanungsgesetzes sollten zwar beibehalten, jedoch die Verbindung zum GEG gekappt werden. Mit anderen Worten, der Moment drängt – eine Wende zum Umdenken ist notwendig, sodass die Stuttgarter nicht nur der Politik, sondern vor allem den drängenden Klimazielen gerecht werden können.
Die kommenden Monate werden zeigen müssen, ob die Stadt und die Bürger den notwendigen Schritt in Richtung erneuerbare Energien schaffen. Schließlich ist klar: Der Umbau zu einem klimaneutralen Stuttgart ist nicht nur wünschenswert, sondern auch überfällig.