Aschaffenburg in Aufruhr: Rampen-Verbot sorgt für hitzige Debatte!

In Aschaffenburg müssen Grundstückseigentümer bis 13. Juli 2025 illegale Auffahrrampen entfernen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

In Aschaffenburg müssen Grundstückseigentümer bis 13. Juli 2025 illegale Auffahrrampen entfernen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In Aschaffenburg müssen Grundstückseigentümer bis 13. Juli 2025 illegale Auffahrrampen entfernen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Aschaffenburg in Aufruhr: Rampen-Verbot sorgt für hitzige Debatte!

In Aschaffenburg sorgt eine aktuelle Entscheidung der Stadt für Aufregung unter Grundstückseigentümern: Rampen aus Hartgummi, Holz oder Blech, die oft zur Erleichterung beim Überfahren von Bordsteinen genutzt werden, sind ab sofort im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr erlaubt. Die Stadt hat die entsprechenden Schreiben bereits an betroffene Eigentümer versendet und fordert diese auf, die Auffahrrampen bis spätestens 13. Juli zu entfernen. Andernfalls werden städtische Mitarbeiter aktiv und räumen die Rampen ein, berichtet main-echo.de.

Die Entscheidung, diese Rampen als verkehrswidrig zu klassifizieren, begründet Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) mit einer Vielzahl an Sicherheitsbedenken. Zum einen besteht die Gefahr, dass Rampen beim Einsatz von Kehrmaschinen oder im Winterdienst aufgewirbelt werden, was nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer in eine heikle Lage bringen könnte. Zudem stellen die Rampen Stolperfallen dar, besonders bei Dunkelheit. Auch die Entwässerung wird durch die Auffahrrampen beeinträchtigt, was zu gefährlichen Wasseransammlungen auf den Straßen führen kann.

Reaktionen aus der Bevölkerung

Die rechtlichen Hintergründe dieser Anordnung sind jedoch klar. Die Stadt beruft sich auf Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung, der das Auslegen solcher Rampen im öffentlichen Bereich verbietet. Ähnliche Regelungen wurden bereits in anderen bayerischen Kommunen wie Erlangen und Obernburg erfolgreich umgesetzt, und Eigentümer, die Rampen auf ihrem Grundstück haben, werden gebeten, diese eigenständig zu entfernen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Risiken im Straßenverkehr

Zusätzlich zu den lokalen Diskussionen zeigt sich, dass die Problematik der Auffahrrampen und deren Gefahren im Kontext der Verkehrssicherheit in Deutschland nicht isoliert ist. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nimmt die Dichte des Straßennetzes ständig zu, und der Straßenverkehr nimmt auch bei beruflichen Wegen eine immer zentralere Rolle ein. In den letzten Jahren stiegen die Verkehrsunfälle stark an, und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist sowohl für Behörden als auch für die Bürger von großer Bedeutung. Insgesamt wurden im Jahr 2021 in Deutschland 2.569 Menschen im Straßenverkehr getötet, und über 327.550 Personen verletzten sich schwer.

Die Unfälle zielen oft auf die präventiven Maßnahmen ab, die sowohl für Pendler als auch für Kinder auf ihren täglichen Wegen zur Schule von Relevanz sind. Die Unfallversicherungsträger setzen auf Sensibilisierung und Schulung, um zukünftige Risiken zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um die Eigenverantwortung der Straßenbenutzer, sondern auch um die Schaffung von sicheren Verhältnissen im Straßenverkehr.

Die Diskussion um die Auffahrrampen in Aschaffenburg könnte demnach als Teil eines größeren Problems begrepen werden, bei dem sich alles um die Sicherheit und die Eigenverantwortung im Straßenverkehr dreht. Bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die betroffenen Grundstückseigentümer der Aufforderung zur Entfernung nachkommen werden.