Alkohol-Drama auf der B11: 66-Jähriger rammt Auto bei zwei Promille!

Alkohol-Drama auf der B11: 66-Jähriger rammt Auto bei zwei Promille!
Ein schockierender Vorfall ereignete sich am späten Montagvormittag auf der B 11 zwischen Geretsried und Königsdorf. Ein 66-jähriger Mann, der mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte, verursachte einen Verkehrsunfall, der rund 20.000 Euro Sachschaden nach sich zog. Bei dem Unfall wurde der Mann leicht verletzt, während die Fahrerin des anderen Fahrzeugs, das er rammte, unverletzt blieb, jedoch einen leichten Schock erlitt. Die Polizei stellte „deutliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen“ bei dem Fahrer fest, der beim Abbiegen zum Bibisee die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem wartenden Auto kollidierte.
Eine freiwillige Atemalkoholmessung ergab einen Wert von über zwei Promille. Im Anschluss daran wurde eine Blutprobe entnommen, und der Führerschein des Mannes aus dem Landkreis Weilheim-Schongau wurde beschlagnahmt. Er wird wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ angezeigt. Laut den geltenden Vorschriften zum Thema Alkohol am Steuer gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, was in diesem Fall eindeutig zutrifft, da der Mann sogar über zwei Promille registriert wurde.
Alkohol am Steuer – Ein Riskantes Spiel
Die Promillegrenzen in Deutschland sind klar geregelt. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren. Ab 0,3 Promille gilt der Fahrer als relativ fahruntüchtig und kann bei auffälligem Fahren sogar bestraft werden. Ab 0,5 Promille zeigt der Gesetzgeber an, dass der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet wird. Wer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist, begeht eine Straftat. Bei einem solchen Vorfall drohen zudem empfindliche Strafen sowie der Entzug des Führerscheins für bis zu fünf Jahre. Der 66-Jährige wird in diesem Fall sicher mit Konsequenzen rechnen müssen, die weitreichende Folgen haben könnten, sollte er zu Wiederholungstätern zählen, wie es von ADAC erklärt wird.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall zwar die entstandenen Schäden übernehmen, jedoch kann sie bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer verlangen. Wer über die gesetzlich erlaubte Grenze hinausschießt, muss mit finanziellen und rechtlichen Folgen rechnen, die schnell ins Geld gehen können. Besonders Fahrer, die in der Probezeit erwischt werden oder wiederholt straffällig werden, müssen sich auf empfindliche Strafen gefasst machen. Für Radfahrer gilt, dass sie zwar bis zu 1,6 Promille fahren dürfen, ohne eine Straftat zu begangen, doch auch sie stehen unter dem Risiko, bei Auffälligkeiten bestraft zu werden.
Wie die Geschichte des 66-Jährigen zeigt, kann der Genuss von Alkohol in Verbindung mit dem Fahren nicht nur zu schweren Unfällen führen, sondern auch das eigene Leben und das Leben anderer gefährden. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieser Vorfall als Warnung für andere dient und die Menschen dazu anregt, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.