Peggy-Fall: Gericht prüft Schmerzensgeldklage der verzweifelten Mutter

Peggy-Fall: Gericht prüft Schmerzensgeldklage der verzweifelten Mutter
In einem der bekanntesten Kriminalfälle Deutschlands beschäftigt sich das Oberlandesgericht Bamberg am 10. Juli mit einer Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy, einer damals neunjährigen Schülerin, die 2001 unter ungeklärten Umständen auf dem Heimweg von der Schule verschwand. Die Klage wurde bereits im Mai 2024 vom Landgericht Hof abgewiesen, weil die Mutter nicht beweisen konnte, dass ein ehemaliger Verdächtiger tatsächlich die Leiche ihrer Tochter in einen Wald gebracht hatte. Dieser Verdächtige hatte 2018 eine belastende Aussage gemacht, die er jedoch später widerrief und von Druck sprach. Bis heute ist der Fall ungelöst, und niemand konnte als Täter überführt werden. [Süddeutsche] berichtet, dass die Mutter von Peggy ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro fordert, um ihre psychischen Beeinträchtigungen aus 15 Jahren Ungewissheit über den Verbleib ihrer Tochter zu kompensieren.
Peggy verschwand im Mai 2001 in Lichtenberg, Oberfranken. Trotz umfangreicher Suchaktionen blieb ihr Verbleib lange ungeklärt und führte zu zahlreichen Spekulationen und falschen Verdächtigungen. Der Fall erlangte in den deutschen Medien große Aufmerksamkeit, vor allem, weil 2016 die sterblichen Überreste des Mädchens im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen aufgefunden wurden. Immer wieder gab es Wendungen in der Ermittlung, wie etwa die Verurteilung eines geistig behinderten Mannes, der jedoch letztlich 2014 in einem Wiederaufnahmeverfahren freikam, weil der Verdacht sich nicht aufrechterhalten ließ. [MDR] informiert, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 einstellte, was dem Publikum das Gefühl der Ohnmacht bezüglich der Aufklärung des Verbrechens vermitteln könnte.
Psychische Belastungen und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Klage der Mutter gegen den Ex-Verdächtigen verdeutlicht die emotionalen und psychologischen Herausforderungen, mit denen viele Angehörige im Falle von vermissten Personen konfrontiert sind. Die Zivilkammer des Landgerichts Hof stellte klar, dass die Klägerin selbst die Beweise für ihre Forderungen vorlegen müsse, und wies die Klage als unbegründet zurück. Der Beklagte hatte die mutmaßlichen Aussagen, die für die Mutter belastend waren, längst widerrufen. Doch das Dilemma bleibt, dass der Tod von Peggy bis heute nicht aufgeklärt ist.
Die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland zeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung von Verbrechen, insbesondere von solchen, die das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinflussen, konstant bleibt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierte Deutschland im Jahr 2024 ca. 5,84 Millionen Straftaten. Während es einen Rückgang in bestimmten Deliktsarten gab, bleibt der Hinweis auf die Zunahme von Delikten, die das Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigen, alarmierend. [Statista] liefert wertvolle Informationen zur Situation der Kriminalität in Deutschland und verweist darauf, dass die häufigsten Delikte, wie Diebstähle und Betrug, auch stark ins Gewicht fallen.
Die Beisetzung von Peggys Überresten im April 2021 gab der Familie und der Gemeinde Hoffnung, dass eine letzte Ruhestätte für das Mädchen gefunden werden könnte, jedoch bleibt der Fall ohne einen rechtskräftigen Täter, was bei vielen Bürgern Fragezeichen aufwirft. In Anbetracht der Vielzahl an ungelösten Kriminalfällen in Deutschland bleibt die Entschlossenheit, nicht nur Gerechtigkeit für Peggy, sondern auch für andere Betroffene zu erlangen, ein wichtiger gesellschaftlicher Diskurs.