Schock für Kreditnehmer: Bayreuther Gericht verurteilt SCHUFA zu Schadensersatz!

Schock für Kreditnehmer: Bayreuther Gericht verurteilt SCHUFA zu Schadensersatz!
Die Diskussion um die Praxis der SCHUFA erreicht mit einem aktuellen Urteil eine neue Dimension. Am 29. April 2025 hat das Landgericht Bayreuth entschieden, dass die SCHUFA zur Zahlung von 3.000 € Schadensersatz verpflichtet ist. Dies ist ein deutliches Signal, das weitreichende Folgen für Verbraucher und die Kreditvergabe in Deutschland haben könnte. anwalt.de berichtet, dass …
Im Zentrum des Konflikts steht die automatisierte Berechnung und Weitergabe von Scorewerten, die ohne menschliche Überprüfung erfolgt. Dieser Mangel an Transparenz hat der Klägerin bereits zur Kreditablehnung verholfen, was in der heutigen digitalisierten Welt ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Der Fall folgt der Linie des Europäischen Gerichtshofs, der mit seinem Urteil vom 27. Februar 2025 klargestellt hat, dass solche automatisierten Wahrscheinlichkeitswerte unter Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Es zeigt sich hier, dass der von der SCHUFA berechnete Score als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinungsäußerung betrachtet wird.
Die Anforderungen an die Transparenz
Die Entscheidung hat auch eine klare Forderung nach Transparenz zur Folge. Die SCHUFA muss offenlegen, welche Daten einflossen, wie stark sie das Ergebnis beeinflussten und wie sich der Score ohne bestimmte Informationen verändert hätte. Ein einfaches Berufung auf Geschäftsgeheimnisse reicht nicht aus, um diese Informationen zu verweigern. Wird ein Score festgestellt, der für Kreditverträge, Handyverträge oder Mietverträge bedeutend ist, dann müssen Betroffene nachvollziehen können, wie dieser Wert zustande kam.
Dies stärkt die Rechte der Verbraucher erheblich. Das Landgericht Bamberg hat bereits am 26. März 2025 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass das Scoring in seiner bisherigen Form rechtswidrig ist. Auch hier wurde der Mangel an menschlicher Kontrolle und die undurchsichtige Datenverarbeitung kritisiert. Das Gericht erkannte, dass die automatisierten Entscheidungen über Kreditwürdigkeit ohne menschlichen Eingriff unzulässig sind und stellte fest, dass die SCHUFA gegen die DSGVO verstoßen hat ratgeberrecht.eu berichtet, dass ….
Rechte der Verbraucher stärken
Als Konsequenz dieser Urteile haben Verbraucher nun das Recht, eine menschliche Prüfung bei Entscheidungen, die auf Scores basieren, einzufordern. Das bedeutet, sollte jemand die Lehne seines Kreditantrags aufgrund einer negativen Score-Bewertung erhalten, so ist es ihm jetzt möglich, rechtliche Schritte zu unternehmen und eine Überprüfung der Entscheidung zu verlangen. Auch fehlerhaft oder rechtswidrig erhobene Score-Daten können gelöscht werden. Das Recht auf Auskunft über die Entstehung der Score-Werte ist ebenfalls in der DSGVO festgelegt.
Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass diese Entwicklungen auch für die Unternehmen von Bedeutung sind: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Bonitätsprüfungen DSGVO-konform sind, insbesondere wenn es um die Verwendung von vollautomatisierten Scoring-Modellen geht. Einige Unternehmen könnten auf neue Anforderungen zur Prüfung ihrer Vorgehensweisen und zur Dokumentation ihrer Bewertungsmodelle stoßen, um mögliche Haftungsfragen zu klären.
Mit den jüngsten Urteilen wird deutlich, dass der Verbraucher nicht nur ein passives Objekt der Datenverarbeitung ist, sondern aktiv das Recht hat, an den Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Die Signale aus Bayreuth und Bamberg sind deutlich: Transparenz und Fairness stehen nun hoch im Kurs und werden für die SCHUFA und ähnliche Auskunfteien unabdingbar sein, um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen.