Coburg diskutiert: AfD-Anfrage zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt für Aufsehen

Michael Gebhardt von der AfD fragt im Coburger Stadtrat nach dem Selbstbestimmungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Verwaltung.

Michael Gebhardt von der AfD fragt im Coburger Stadtrat nach dem Selbstbestimmungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Verwaltung.
Michael Gebhardt von der AfD fragt im Coburger Stadtrat nach dem Selbstbestimmungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Verwaltung.

Coburg diskutiert: AfD-Anfrage zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt für Aufsehen

Letzte Woche sorgte eine Anfrage des AfD-Stadtratsmitglieds Michael Gebhardt für Aufsehen in Coburg. Er erkundigte sich bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes, das vor kurzem in Kraft trat. Bis Ende April 2025 waren beim Coburger Standesamt bereits 42 wirksame Anmeldungen sowie 35 Erklärungen eingegangen, wie np-coburg.de berichtet. Gebhardt hatte bereits im Mai eine offizielle Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, in der er speziell den Zeitaufwand beleuchtet, den das neue Gesetz für die Mitarbeiter mit sich bringt.

Das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags, auch bekannt als SBGG, trat am 1. November 2024 in Kraft. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags sowie ihrer Vornamen. Diese Änderungen sind nun durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich, ohne dass eine gerichtliche Entscheidung oder ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Diese Neuerungen, die etwa in über 16 Ländern bereits Realität sind, stellen einen wichtigen Schritt in Richtung geschlechtlicher Selbstbestimmung dar, wie bmfsfj.de erläutert.

Gesellschaftliche Auswirkungen und Fachdebatte

Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes werden aktiv diskutiert. Während die einen den Entwurf als „verfassungsrechtlich elementares Vorhaben“ loben, mahnen andere zur Vorsicht. Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte spricht sich für eine Überprüfung der Altersgrenzen und der Zustimmungspflichten der Sorgeberechtigten aus. Dinge, die insbesondere im Hinblick auf unter 14-Jährige von Bedeutung sind, bei denen nur der gesetzliche Vertreter eine Erklärung abgeben kann, wie im Bundestag festgestellt wurde.

Kritiker des Gesetzes äußern Bedenken, dass die Datenweiterleitung an verschiedene Behörden nicht nur datenschutzrechtliche Probleme aufwirft, sondern auch das Risiko eines Missbrauchs birgt. Zudem fordern Befürworter des Gesetzes eine Streichung gewisser Regelungen, die eine Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen begünstigen könnten. Richard Köhler von Transgender Europe betont, dass dieser Entwurf einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Mündigkeit und Selbstbestimmung darstellt.

Zukunftsaussichten und Evaluierung

Der Gesetzgeber plant, die Regelungen nach fünf Jahren zu evaluieren. Diese Evaluierung wird einige wichtige Fragen ans Licht bringen müssen, insbesondere in Bezug auf die Praktikabilität und die Auswirkungen des Gesetzes auf minderjährige Antragsteller. Es wird eine geschätzte Anzahl von 4.000 Anträgen auf Änderung des Geschlechtseintrags pro Jahr erwartet, wobei die ersten Anmeldezahlen zwischen 6.000 und 15.000 lagen.

Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes hat bereits jetzt viele Prozesse in Bewegung gesetzt. Während einige auf den Fortschritt pochen, bleiben zahlreiche Fragen und Herausforderungen bestehen, die sowohl die Politik als auch die Gesellschaft zu beantworten haben.