Wahnsinnsangriff im Flugzeug: Passagier verletzt Jugendliche mit Gabel!

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Ein Passagier verletzte am 28. Oktober 2025 auf einem Lufthansa-Flug zwei Jugendliche mit einer Metallgabel. Der Vorfall führte zur Umleitung der Maschine nach Boston und zur Festnahme des Täters.

Ein Passagier verletzte am 28. Oktober 2025 auf einem Lufthansa-Flug zwei Jugendliche mit einer Metallgabel. Der Vorfall führte zur Umleitung der Maschine nach Boston und zur Festnahme des Täters.
Ein Passagier verletzte am 28. Oktober 2025 auf einem Lufthansa-Flug zwei Jugendliche mit einer Metallgabel. Der Vorfall führte zur Umleitung der Maschine nach Boston und zur Festnahme des Täters.

Wahnsinnsangriff im Flugzeug: Passagier verletzt Jugendliche mit Gabel!

Ein Vorfall, der die Passagiere eines Lufthansa-Flugs von Chicago nach Frankfurt am 28. Oktober 2025 in Atem hielt, sorgt für Aufregung. Ein 28-jähriger Passagier geriet während des Fluges in einen gewalttätigen Zustand und verletzte dabei zwei 17-jährige Jugendliche mit einer Metallgabel. Ein Unglück, das so schnell niemand für möglich gehalten hätte.

Berichten zufolge verwundete der Angreifer einen Jungen am Schulterbereich und einem anderen am Hinterkopf. Das Geschehen eskalierte weiter, als der Mann fing an, seine Finger zu einer Pistole zu formen und diese in seinen Mund steckte. Zusätzlich schlug er eine Frau und versuchte, ein Mitglied der Flugbesatzung anzugreifen. Die Situation nahm sofort besorgniserregende Ausmaße an, was die Crew dazu veranlasste, den Flug nach Boston umgeleiten, um den Ersttäter festzunehmen. Lufthansa bestätigte die Umleitung mit dem Hinweis auf einen „renitenten Passagier“.

Reaktionen auf den Vorfall

In der Folge mussten alle 362 Passagiere in Boston übernachten und erhielten Ersatzflüge. Die Lufthansa bot den Betroffenen auch psychologische Betreuung an, um die Folgen eines solch traumatischen Erlebnisses abzumildern. Der Verdächtige sieht sich nun wegen Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe an Bord eines Flugzeugs vor Gericht, was ihm im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft einbringen könnte.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist in dieser Hinsicht nicht für zivilrechtliche Ansprüche bei Personenschäden zuständig. Passagieren wird geraten, eventuelle Schäden direkt bei der Fluggesellschaft einzufordern. Bei Unzufriedenheit kann der Rechtsweg beschritten oder eine Schlichtungsstelle wie die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. kontaktiert werden.

Passagierrechte und Haftung

Die Haftung der Luftfahrtunternehmen ist im Montrealer Übereinkommen, der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 und im Luftverkehrsgesetz geregelt. Bei Personenschäden (Tod oder Körperverletzung) an Bord gilt eine Höchstgrenze von 128.821 Sonderziehungsrechten pro Fluggast, die unabhängig vom Verschulden des Unternehmens gilt. Diese Regelung soll Passagierrechte stärken und bietet somit einen gewissen Schutz.

Werden Schäden an Gepäck erlitten, so haftet das Unternehmen bis zu 1.288 Sonderziehungsrechten pro Fluggast, was in Zukunft sogar auf 1.519 Sonderziehungsrechte (ca. 1.800 EUR) erhöht wird, mit Gültigkeit ab dem 28. Dezember 2024. Dennoch entfällt die Haftung, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen hat.

Eine schnelle Reaktion ist hier entscheidend: Schäden müssen umgehend schriftlich angezeigt werden, und bei Gepäckverlust oder Beschädigung sollte sowie ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) angefertigt werden. Dies kann den Prozess der Schadensregulierung deutlich erleichtern.

Der Vorfall an Bord des Lufthansa-Flugs erinnert uns daran, dass die Luftfahrtbranche ständig vor Herausforderungen steht und es wichtiger denn je ist, Sicherheits- und Haftungsrichtlinien zu schärfen. Passagieren und Airlines bleibt zu wünschen, dass solche Vorfälle die Ausnahme und nicht die Regel bleiben.