Freispruch im Millionenbetrug: Formfehler rettet Enkelin und Sohn!

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Ein 90-jähriger Pflegeheimbewohner wurde Opfer eines Finanzbetrugs durch ihren Sohn und Enkelin. Formfehler führten zu einem Freispruch.

Ein 90-jähriger Pflegeheimbewohner wurde Opfer eines Finanzbetrugs durch ihren Sohn und Enkelin. Formfehler führten zu einem Freispruch.
Ein 90-jähriger Pflegeheimbewohner wurde Opfer eines Finanzbetrugs durch ihren Sohn und Enkelin. Formfehler führten zu einem Freispruch.

Freispruch im Millionenbetrug: Formfehler rettet Enkelin und Sohn!

In einem überraschenden Wendepunkt wurde kürzlich das Urteil gegen einen 70-jährigen Mann und seine 40-jährige Enkelin aus Frauenneuharting aufgehoben, die wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt wurden. Die beiden hatten innerhalb von 18 Monaten über eine Million Euro von dem Konto der 90-jährigen demenzkranken Mutter und Großmutter abgehoben, die in einem Pflegeheim lebte. Ein Glücksfall oder justiztechnisches Missgeschick?

Im Mai 2023 hatte das Landgericht München II den Sohn zweieinhalb Jahre und die Enkelin zwei Jahre und zehn Monate Haft auferlegt. Nun stellte sich heraus, dass ein Formfehler den gesamten Prozess überschattet hatte. Der entscheidende Punkt war, dass ein Strafantrag von der betroffenen Person oder deren rechtlichem Vertreter hätte eingereicht werden müssen, was in diesem Fall nicht geschehen ist. Der neue Betreuer der alten Dame hatte zwar die Vollmacht zur Vermögensverwaltung, jedoch nicht zur Einreichung eines Strafantrags, was die Richter zu der Feststellung brachte, dass die Justiz in diesem Fall nicht hätte eingreifen dürfen. Laut Merkur wurde das Urteil somit aufgehoben und die beiden Angeklagten könnten sich nun auf ein neues Verfahren einstellen.

Die Folgen des Skandals

Die Situation hat bereits ihre Schatten geworfen: Der Sohn hat, um zumindest einen Teil des angerichteten Schadens zu kompensieren, bereits die Hälfte des abgehobenen Betrags zurückgezahlt. Auch die Enkelin hat zur Wiedergutmachung beitragen wollen und ihr Haus verkauft, um ihren Anteil zu begleichen. Trotz dieser Bemühungen bleibt die Frage der rechtlichen Konsequenzen für die beiden bestehen.

Ein solches Urteil wirft natürlich auch Fragen zur Aufsicht in Pflegeeinrichtungen auf. Wie kann es sein, dass Angehörige in der Lage sind, so dreist mit dem Vermögen einer hilfsbedürftigen Person umzugehen? Die Justiz steht nicht nur in der Verantwortung, Vergehen zu ahnden, sondern auch die betroffenen Personen und ihre Ansprüche zu schützen. Daher könnte dieser Fall auch der Ausgangspunkt für eine breitere Diskussion über die Rechte von älteren Menschen in Pflegeheimen werden.

Die Aufhebung des Urteils und der Formfehler lenken zudem das Augenmerk auf die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen gegebenenfalls zu überarbeiten. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen müssen dringend dazu beitragen, solche Missstände in Zukunft zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Kapitel für die betroffenen Familienangehörigen weitergeht und ob es zu einem neuen Verfahren kommt.

In der Zwischenzeit ist klar: Die Gerechtigkeit spielt in vielen Fällen eine entscheidende Rolle, ob in der Familie oder in der Justiz. Da liegt was an, und wir dürften in der nächsten Zeit von den Entwicklungen rund um diesen Fall hören.