Gericht spricht im Fall Priester: Unklarheit bleibt trotz Urteil!
Eichstätt: Kirchliches Verfahren gegen Priester abgeschlossen, keine klare Schuld, Bistum prüft disziplinarische Maßnahmen.

Gericht spricht im Fall Priester: Unklarheit bleibt trotz Urteil!
Im Landkreis Ansbach wurde kürzlich ein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen Priester des Bistums Eichstätt abgeschlossen. Das Urteil, welches vom Metropolitangericht Bamberg im Auftrag des Dikasteriums für die Glaubenslehre entschieden wurde, fällt „non constat“ aus. Das bedeutet, dass weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig festgestellt werden konnten. Bemerkenswert ist, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig ist und zur Überprüfung an die entsprechende Behörde im Vatikan weitergeleitet wird, wie nn.de berichtet.
Der angeklagte Priester bestreitet jegliches Fehlverhalten. Dennoch fordert das Gericht das Bistum Eichstätt auf, Maßnahmen gegen den Geistlichen zu ergreifen, da es von schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber jungen Frauen überzeugt ist. Empfohlene Maßnahmen umfassen eine Geldbuße und den Ausschluss vom Seelsorgedienst gemäß der Interventionsordnung. Das Bistum Eichstätt hat bereits vorläufige disziplinarische Maßnahmen wie die Freistellung vom Dienst ergriffen, welche bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen bleiben.
Die Hintergründe des Verfahrens
Im Dezember 2022 kamen unabhängige Ansprechpersonen auf die Bistumsleitung zu und berichteten von Vorfällen. Daraufhin wurde der Priester sofort von seinem Dienst freigestellt und es wurde eine Anzeige bei staatlichen Behörden erstattet. Leider stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund von Verjährung ein. Das Ergebnis der kirchenrechtlichen Voruntersuchung wurde schließlich im Juli 2023 an den Apostolischen Stuhl übermittelt. Das Bistum sieht den Ausgang des Verfahrens als Zeichen, dass das Gericht nicht von der Unschuld des Geistlichen überzeugt ist, jedoch die Bedingungen für eine Verurteilung nicht erfüllt seien.
Das Bistum Eichstätt drückt sein Bedauern über das zugefügte Leid aus und bedankt sich zugleich bei den Betroffenen für ihren Mut, sich zu melden. Es verpflichtet sich, die Betroffenen zu unterstützen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Aufarbeitung und Transparenz
Das Bistum hat auch die Personalakten von Klerikern bezüglich sexuellen Missbrauchs gesichtet und arbeitet an einer umfassenden externen Aufarbeitung des Themas. Diese erfolgt in Kooperation mit einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Eichstätt. Grundlage hierfür ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Vertrauen der Gemeinschaft in die Institution Kirche zu stärken und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern. Die Bistumsleitung hat zwei externe Ansprechpersonen benannt, die Hilfesuchenden als Anlaufstelle dienen sollen. In Zeiten emotionaler Debatten über sexuellen Missbrauch in der Kirche ist dies besonders wichtig, denn die Kirche sieht es als ihre Verantwortung, die Vorwürfe unabhängig zu prüfen, wie katholisch.de anmerkt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Bistum Eichstätt aktuell mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert ist. Die rechtlichen und ethischen Fragen rund um sexuellen Missbrauch sind komplex und verlangen höchste Sensibilität. Der Prozess, der in Ansbach begann, könnte ein weiterer Schritt sein auf dem langen Weg, das Vertrauen wiederherzustellen und zukünftige Missstände zu verhindern.