19 Bäume in Unterhaching gefällt – Bürger sind empört über Fällaktion!

19 Bäume in Unterhaching gefällt – Bürger sind empört über Fällaktion!

Unterhaching, Deutschland - Ein Baum fällt nicht einfach so – das wissen die Unterhachinger nun nur zu gut. In der Ottobrunner Straße sorgte die Fällung von 19 Bäumen für großen Unmut unter den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Diese Maßnahme, welche zu Beginn des Jahres 2025 durchgeführt wurde, kam für die Gemeindeverwaltung überraschend. Die verantwortlichen Mitarbeiter hatten nicht mit einer derart massiven Baumaßnahme gerechnet.

Die Fällaktion, die auf Anweisung des Staatlichen Bauamts Freising stattfand, war das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen der Bäume im Winter 2024/25. Abteilungsleiter Timo Pfister erklärte, dass die Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume überprüft wurden. Leider schnitt das Urteil schlecht ab: Die Bäume litten an extremer Standortbelastung mit starker Hitze, einer unzureichenden Durchwurzelungstiefe und verschiedenen anderen stressverursachenden Faktoren. Mangelndes Dickenwachstum und anormale Symptome wie starke Bemoosung und abgelöste Rinde waren weitere Hinweise auf ihren schlechten Zustand. Vor diesem Hintergrund wurden die Bäume schließlich als vorzeitig vergreist und nicht mehr erhaltenswert eingestuft.

Überraschung und Unmut

Rathaussprecher Simon Hötzl betonte, dass die Fällung vor der Zuständigkeitsübergabe der Straßenbaulast an die Gemeinde am 1. Januar 2025 stattfand. „Es handelt sich um eine Entscheidung, die aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt werden musste“, so Hötzl. Doch die Bürgerinnen und Bürger zeigen sich unzufrieden und verlangen Aufklärung. Wer wird nun die Verantwortung für das Pflanzen neuer Bäume übernehmen, und wer trägt die anfallenden Kosten?

Im Hinblick auf die derzeitige Situation ist es ratsam, dass Grundstückseigentümer sich vorher bei der Gemeinde nach möglichen Baumschutzverordnungen erkundigen, bevor sie Bäume fällen. Diese Verordnungen können gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz erlassen werden. Sie dienen dafür, geschützte Bäume und Sträucher in bebauten Ortsteilen zu fördern und schützten damit die Durchgrünung des Ortsbildes. Diese Schutzmaßnahmen sind für die Verbesserung des Stadtklimas sowie der Luft- und Lärmminderung von essenzieller Bedeutung.

Baumschutz als wichtiges Thema

Das Land hat bereits verschiedene Möglichkeiten ergriffen, um Bäume in Kommunen zu schützen. In der Regel beziehen sich Baumschutzverordnungen auf Laub- und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang, während Obstbäume davon ausgenommen sind. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Kommunen, die sich für eine solche Verordnung entscheiden, stehen oft in der Zwickmühle – die Angst, von Grundstückseigentümern auf Widerstand zu stoßen, ist nicht zu unterschätzen.

Ein weiterer Aspekt, den die Unterhachinger im Auge behalten sollten, ist das Verbot, Bäume zwischen dem 1. März und 30. September außerhalb des Waldes zu fällen, es sei denn, es handelt sich um Arten- oder Pflegeschnitte. Natürlich dürfen auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Dennoch bleibt die Frage offen, wie es mit dem Grünbestand in der Gemeinde weitergeht und welche Schritte als Nächstes unternommen werden.

So bleibt es spannend, wie sich die Gemeinde Unterhaching in Zukunft auf das Thema Baumschutz und die Wiederaufforstung ihrer Straßenflächen konzentriert. Ein nachhaltiger Umgang mit natürlichem Grün könnte nicht nur das Ortsbild aufwerten, sondern auch langfristig für ein besseres Klima und Lebensqualität sorgen. Die nächste Bürgerversammlung könnte eventuell einen interessanten Austausch zu diesen wichtigen Themen liefern.

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OrtUnterhaching, Deutschland
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