Feuerwehrhaus blockiert: Streit um Zaun eskaliert in Wolfersdorf!
Ein Zaun blockiert die Feuerwehrzufahrt in Wolfersdorf, was zu Konflikten mit der Gemeinde und rechtlichen Herausforderungen führt.

Feuerwehrhaus blockiert: Streit um Zaun eskaliert in Wolfersdorf!
Ein brisanter Streit beschäftigt die Gemeinde Wolfersdorf, wobei der Konflikt um einen Metallzaun, der die Zufahrt zum Feuerwehrhaus blockiert, jetzt die Gemüter erhitzt. Der neue Eigentümer des angrenzenden Raiffeisen-Lagerhauses, Matthias Denk, hat den Zaun errichtet und damit die Feuerwehr in ihrer Einsatzfähigkeit erheblich eingeschränkt. Die örtlichen Einsatzkräfte müssen nun den Zaun umfahren, was nach Aussagen von Kreisbrandrat Manfred Danner als durchaus gefährlich eingestuft wird. Die Dringlichkeit der Situation unterstreicht auch die Bürgermeisterin Anita Wölfle, die gemeinsam mit Lukas Schütt, dem Leiter der Verwaltungsgemeinschaft, nach Lösungen sucht, um die Feuerwehrzufahrt freizuhalten. Merkur berichtet darüber, dass die Eigentumsverhältnisse rund um das Feuerwehrhaus seit den 1970er Jahren unklar sind, was bei den Baumaßnahmen nicht ausreichend geregelt wurde.
Besonders brisant wurde die Lage während der Verkaufsverhandlungen des Lagerhauses im Jahr 2024. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der Feuerwehrzufahrt nicht im Gemeinde- sondern im Privatbesitz ist. Eine Pachtzahlung in Höhe von 7200 Euro, die von Denk gefordert wurde, wurde von der Gemeinde abgelehnt. Ihre Gegenofferte, über einen Kauf von lediglich 15 Quadratmetern des benötigten Grundstücks, stieß auf Unverständnis. Denk zeigte sich unnachgiebig und bezeichnete das Angebot als inakzeptabel. Diese verfahrene Situation hat nun dazu geführt, dass Anwälte eingeschaltet wurden, und beide Seiten bereits einen Lokaltermin mit Feuerwehr und Landratsamt hatten.
Rechtslage und mögliche Folgen
Während die Gemeinde durch das Schreiben an Denk auf die Gefahrenlage hinweist, betont die Gegenseite, dass die Einsätze der Feuerwehr unproblematisch bleiben könnten. Dies wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern auch Fragen zur Sicherheit in der Gemeinde. Ein möglicher Rechtsstreit steht im Raum, wobei sowohl Seiten auf mögliche gerichtliche Entscheidungen setzen, sollte es keine Einigung geben. Dieser Konflikt könnte sich somit über längere Zeit hinziehen und das Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigen.
Interessanterweise befasst sich das Thema Feuerwehrzufahrten auch im Allgemeinen mit vielen rechtlichen Fragestellungen. Wie auf der Webseite Frag-einen-Anwalt angemerkt wird, obliegt es dem Eigentümer, dafür zu sorgen, dass Feuerwehrzufahrten immer frei bleiben. In einem solchen Fall könnte der Vermieter haftbar gemacht werden, sollte es zu einem Brand- oder Schadensfall kommen. Mieter können nicht einfach selbstständig Abschleppen lassen und sollten stattdessen das Ordnungsamt informierten.
Schutz durch die Feuerwehrzufahrt
Die Regelungen zu Feuerwehrzufahrten sind in vielerlei Hinsicht auch in der Rechtsprechung verankert. So stellte der Beschluss des OVG Bremen fest, dass die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zu Feuerwehrzufahrten nicht nachbarschützend sind, wie auch CBH berichtet. Das bedeutet, dass Nachbarn keinen direkten Anspruch darauf haben, gegen Verstöße vorzugehen, wenn diese nicht den Brandüberschlag auf andere Grundstücke verhindern. Die Feuerwehrzufahrt bleibt somit ein zentrales Element im Brandschutz, wobei der Schutz der Allgemeinheit stets im Vordergrund steht.
Die Hoffnung auf eine gute Lösung für alle Beteiligten bleibt, denn niemand möchte, dass im Ernstfall die Feuerwehr im Stau steht. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten – der Streit um den Zaun in Wolfersdorf zeigt eindrücklich, wie wichtig die klare Regelung solcher Themen ist.