Freising wehrt sich: Klage gegen dritte Startbahn am Münchner Flughafen!

Freising wehrt sich: Klage gegen dritte Startbahn am Münchner Flughafen!
Freising, Deutschland - Eine hitzige Debatte entfaltet sich um das „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Flughafen München. Der Landkreis und die Stadt Freising haben eine Klage gegen diese Bestimmung eingereicht, welche eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 8. Juli, um 9 Uhr am Verwaltungsgerichtshof einberuft. Die Kläger, unter ihnen auch die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz sowie mehrere Privatpersonen, haben durch ihre Klage den Bescheid des Luftamts Südbayern angefochten, das festgestellt hat, dass die Flughafen München GmbH (FMG) mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zur dritten Startbahn begonnen hat. Das Luftamt verteidigt sich mit der Argumentation, dass dieser Plan fest unbefristet gültig sei und nicht nach zehn Jahren auslaufe, wie in vielen anderen Fällen üblich, wie Merkur berichtet.
Die Klage gründet sich darauf, dass das Luftamt grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet haben soll, insbesondere da die Verfahrensakte als unvollständig erachtet wird. Landrat Helmut Petz zeigt sich optimistisch und verweist auf die gesunkene Anzahl der Flugbewegungen – von 413.000 im Jahr 2019 auf nur 302.000 im Jahr 2023. Laut Petz sei die ursprüngliche Notwendigkeit für die dritte Startbahn nicht mehr gegeben, und die Kläger sehen eine realistische Chance, das Projekt zu stoppen.
Hintergrund zur Klage
Der Streit um die rechtlichen Grundlagen nimmt eine Wendung: Die FMG hatte am 30. September 2024 beim Luftamt um die Bestätigung der unbefristeten Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses angereicht. Diese Behauptung wird als skandalös und rechtswidrig eingestuft, so Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des Bund Naturschutz (BN). Der BN hat ebenfalls Klage eingereicht, um eine rechtliche Überprüfung und die Aufhebung des sogenannten „Ewigkeitsbescheids“ zu erreichen.Bund Naturschutz berichtet, dass die Klagebegründung in den kommenden zehn Wochen detailliert ausgearbeitet wird. Unter den Klägern sind auch der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf betroffene Privatpersonen.
Die Diskussion um den Flughafenausbau wirft auch rechtliche Fragen auf, die bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen. Es gibt Parallelen zu früheren Klagen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld. Hier wurde festgestellt, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde, da die Kläger sich nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß an die zuständigen Stellen gewandt hatten. Ähnliche rechtliche Hürden müssen nun auch die Kläger im Raum München meistern, während sie versuchen, die fraglichen Genehmigungen anzufechtenBundesverfassungsgericht.
Ein Pressegespräch, das am 30. Juni stattfinden soll, wird dabei helfen, die Argumente der Kläger zu verdeutlichen und weitere Informationen über den rechtlichen Verlauf zu liefern. Die Verhandlungen selbst werden im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München abgehalten, was eine ausreichende Platzierung von Zuschauern ermöglichen soll.
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Ort | Freising, Deutschland |
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