Brachvögel in Fürstenfeldbruck: Mahd tötet schützenswerte Küken!

Brachvögel in Fürstenfeldbruck: Mahd tötet schützenswerte Küken!
Die traurige Entwicklung am ehemaligen Fliegerhorst Fürstenfeldbruck sorgt derzeit für gespaltene Meinungen unter Naturschützern und Behörden. Heike Demant vom Bund Naturschutz zeigt sich bestürzt über den Verlust zweier junger Brachvögel, die durch eine Mahd getötet wurden. Das Gebiet ist als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) ausgewiesen und hat für den Schutz bedrohter Arten, wie des Brachvogels, eine besondere Schlüsselrolle inne. Diese Vogelart, die in Bayern bereits rar geworden ist, beheimatet an diesem Ort sogar einige Familien, die 2022 erfolgreich Küken großzogen. Die zwei verwunderten Küken wurden am 14. Juni 2023 entdeckt, doch die Mahd, die am 16. Juni stattfand, führte wahrscheinlich zu ihrem Tod. Der reformierte Zeitplan für landwirtschaftliche Arbeiten wurde hierbei nicht berücksichtigt, was Demant scharf kritisiert. „Es muss Rücksicht auf schützenswerte Tiere genommen werden“, appelliert sie eindringlich, zumal dies auch im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt ist. Die Entscheidung, die Mäharbeiten bis zum 15. Juli zu verschieben, müsse dringend überdacht werden, um den Fortbestand dieser jeglichen Arten garantieren zu können.
Der Bund Naturschutz fordert nun spezifische Schutzmaßnahmen für die bedrohten Brachvögel und ihre Lebensräume. Um eine ordnungsgemäße Mahd durchzuführen, müssten die Flächen vorab abgesucht und die Schnitthöhen angepasst werden. Die Naturschutzbehörde war allerdings im kritischen Zeitraum telefonisch nicht erreichbar, was Demant als inakzeptabel bezeichnet.
Die politische Dimension
Doch die Situation in Fürstenfeldbruck ist Teil eines viel größeren Themas. Der Baumann Rechtsanwälte berichtete, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Missachtung der FFH-Richtlinie verurteilt hat. Der EuGH stellte fest, dass Deutschland keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um die Lebensräume der Flora und Fauna angemessen zu schützen. Insbesondere die Flächeneinbußen in geschützten Mähwiesen sind alarmierend; 596 von 2.027 Gebieten des Lebensraumtyps 6510 und 88 von 295 Gebieten des Typs 6520 weisen erhebliche Verluste auf. Hierbei wurde ein Rückgang von fast 50 % in diesen Gebieten festgestellt.
Die unzureichenden Schutzmaßnahmen und die festgestellten Flächenverluste werfen ein grelles Licht auf die Versäumnisse des deutschen Naturschutzes und belasten den ohnehin fragilen Zustand der Biodiversität. Es braucht dringend gesetzgeberische Maßnahmen, um Migrantenvögel wie den Brachvogel nicht weiter in den Abgrund zu treiben.
Aussichten für die Zukunft
Die FFH-Richtlinie, die seit dem 10. Juni 1992 in Kraft ist, formuliert klare Vorgaben für die Mitgliedstaaten der EU, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Diese Richtlinie ist die Grundlage für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 und fordert die ausgewogene und nachhaltige Nutzung von Lebensräumen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht; dennoch ist ein kohärentes Vorgehen gefordert, um den Lebensraum der gefährdeten Arten zu sichern. Die Naturschutzbehörden sind gefordert, endlich rechtlich bindende Regelungen für die Mahd in Schutzgebieten zu schaffen und die nötigen Anpassungen bis 2025/2026 umzusetzen.
Die bedrohliche Lage für den Brachvogel ist ein Weckruf für alle Beteiligten. Es bleibt zu hoffen, dass schnelle und effektive Maßnahmen ergriffen werden, um neben diesem Brachvogelpaar auch die anderen seltenen Arten in den schützenswerten Gebieten zu erhalten und ihnen eine gerechte Chance auf Überleben zu geben.