Brachvogel-Küken tot: Naturschutz kämpft gegen Mahd-Vorwürfe in Maisach!

Brachvogel-Küken tot: Naturschutz kämpft gegen Mahd-Vorwürfe in Maisach!
In einer dramatischen Auseinandersetzung um den Schutz bedrohter Vogelarten wird der Bund Naturschutz laut. Anlass sind die jüngsten Vorwürfe, dass beim Mähen der Mähflächen am ehemaligen Flugplatz in Maisach Brachvogel-Küken getötet worden sein könnten. Heike Demant vom Bund Naturschutz äußert tiefste Trauer über den Verlust von zwei jungen Brachvögeln, die offenbar durch eine Mahd am 16. Juni ihr Leben lassen mussten, nachdem sie zuvor am 14. Juni entdeckt wurden. Diese flugunfähigen Küken waren nicht in der Lage, sich vor der Mähmaschine in Sicherheit zu bringen, was die besorgniserregenden Vorwürfe untermauert, die die Naturschützer erheben. Laut Merkur wird die Verantwortung für diese Vorfälle vom Bund Naturschutz an die für die Mahd zuständigen Stellen gerichtet.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sie bezieht sich darauf, dass es keine direkten Erkenntnisse über getötete Küken gäbe, trotz der Sichtungen von Brachvogel-Familien nach der Mahd im Jahr 2023, die Hoffnung auf eine erfolgreiche Fortpflanzung zeigten. Die Sichtung von zwei Brachvogel-Familien mit Jungvögeln nach der Mahd deutet darauf hin, dass einige Vögel durchaus in der Lage sind, den Mähwerken auszuweichen, wie auch die Süddeutsche berichtet. Dennoch bleibt die Frage der Schutzeinhaltung in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt.
Ein fragiler Lebensraum
Die Wiesen am Fliegerhorst sind als FFH-Gebiet ausgewiesen und spielen eine entscheidende Rolle als Brutgebiet für den Großen Brachvogel. Diese Art ist in Bayern stark bedroht, und der Schutz solcher Lebensräume wird umso wichtiger. Laut Informationen des NABU sind regelmäßige Mahd-Maßnahmen notwendig, um den Wert der Wiesen für die artenreiche Flora und Fauna zu erhalten. Doch hierbei muss der Spagat zwischen der notwendigen Pflege der Wiesen und dem Schutz der Brutvögel gelingen. Zu frühe Mahd kann fatale Folgen für die Küken haben.
Die Mahd ist ab dem 15. Juni erlaubt, doch die Verantwortung für den Schutz der Tiere liegt dabei bei den Landwirten und den zuständigen Behörden. Der Bund Naturschutz kritisiert das Landratsamt für eine unzureichende Reaktion auf die Vorwarnungen der Naturschützer. Zudem waren Empfehlungen zur Mahd, wie das Absuchen der Flächen oder die Anpassung der Schnitthöhe, nicht umgesetzt worden, während die Naturschutzbehörde in der kritischen Phase telefonisch nicht erreichbar war. Diese Punkte werden als untragbar angesehen.
Die Zukunft des Brachvogels
Das Landratsamt plant, die Mahdzeiten für die Brachvögel bis 2025/2026 anzupassen, doch der Bund Naturschutz fordert bereits jetzt eine harmonischere Planung, um die Brutzeiten der Vögel nicht zu stören. Der Zeitpunkt der Mahd sollte im Sinne des Artenschutzes überdacht werden, um eine Gefährdung der Küken zu vermeiden. Der NABU empfiehlt mosaikartige Mahd, das bedeutet, dass bestimmte Flächen abschnittsweise mit Pausen gemäht werden, um Rückzugsorte für die Tiere zu schaffen. Um den Lebensraum der Brachvögel zu erhalten, sind wirksame Schutzmaßnahmen dringend notwendig.
Insgesamt bleibt es weiterhin spannend zu beobachten, wie die beteiligten Stellen mit dieser Herausforderung umgehen und ob der Große Brachvogel, symbolisch für die Verletzlichkeit der Natur, auch in Zukunft bei uns in Bayern brüten kann.