Düngebedarf unter Druck: Bauern fordern weniger Bürokratie im Freistaat!

Düngebedarf unter Druck: Bauern fordern weniger Bürokratie im Freistaat!
Die Diskussion um die Düngebedarfsermittlung und die umstrittene Stoffstrombilanz nimmt in Deutschland Fahrt auf. Insbesondere Landwirt Harald Fischer aus Marktleuthen, der auch als Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands (BBV) für Wunsiedel tätig ist, hat sich klar geäußert: Er sieht die Notwendigkeit einer fundierten Düngebedarfsermittlung, die jedoch durch die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz erheblich erschwert wird. Diese Bilanz erfordert eine umfassende Dokumentation von Düngemitteln, Futter und Agrarerzeugnissen und wird von Fischer als unnötige zusätzliche Belastung angesehen, die in der Praxis kaum neue Erkenntnisse liefert. Derzeit plant CSU-Agrarminister Alois Rainer die Abschaffung dieser Verordnung, die seit ihrer Einführung am 1. Januar 2018 in Kraft ist.
Fischer betont, dass die Landwirte ihren Düngebedarf bereits berechnen, jedoch oft ohne entsprechende Kontrollen der Daten. Dies ist ein Punkt, der auch von Trinkwasserversorgern angesprochen wird, die auf Transparenz über Nährstoffüberschüsse bestehen, um Grundwasserverunreinigungen mit Nitrat zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang kritisiert die EU Deutschland, da die Vorgaben zum Nitrat-Schutz seit etwa 30 Jahren unzureichend umgesetzt werden, was Strafen zur Folge haben könnte. Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling hat bereits ein neues Vertragsverletzungsverfahren gefordert, sollte die Stoffstrombilanz abgeschafft werden.
Die Entwicklung der Stoffstrombilanz
Die Storffstrombilanzverordnung, auch bekannt als StoffBilV, regelte den Umgang mit Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Alois Rainer, legte bereits am 24. Juni 2025 einen Vorschlag zur Aufhebung dieser Verordnung dem Bundeskabinett vor. Der Grund: Die Verordnung hatte sich als praxisuntauglich erwiesen. Wichtige Regelungsinhalte waren bis Ende 2022 nicht mehr relevant, die Berechnungsmethoden passten nicht zum Betriebsalltag vieler Landwirte, und eine Mehrheit der Bundesländer lehnte eine Weiterentwicklung ab.
Die Vorschrift galt hauptsächlich für viehhaltende Betriebe und wurde ab Januar 2023 auch auf andere landwirtschaftliche Betriebe ohne Tierhaltung ausgeweitet. Damit waren diese Betriebe verpflichtet, eine jährliche Bilanz der Nährstoffzufuhr und -abgabe für Stickstoff und Phosphor zu erstellen. Die Nährstoffgehalte basierten auf Richtwerten der Düngeverordnung und länderspezifischen Standards.
Die Zukunft der Düngung
Ein wichtiges Werkzeug zur Düngebedarfsermittlung ist das EDV-Fachprogramm „LfL Düngebedarf Online“, das Landwirte bei der Planung und Dokumentation von Düngemengen unterstützt. Bereits ab dem 1. Dezember 2024 können die Düngebedarfsermittlungen für das Jahr 2025 erstellt werden. Auch für spezielle Kulturen, wie Hopfen und Wein, ist eine Stickstoff-Bodenuntersuchung notwendig, da hier der Nmin-Wert nicht prognostiziert werden kann. Das Programm bietet hilfreiche Funktionen, wie die Simulation des Nmin-Werts und die Dokumentation der ausgebrachten Düngung, um den Betrieben das Leben zu erleichtern und rechtliche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
Mit den geplanten Maßnahmen von Minister Rainer, zu denen auch ein Monitoring-System gehört, sollen die EU-Vorgaben zum Grundwasserschutz künftig besser umgesetzt werden. Die Landwirte hoffen, dass dies zu einer Entlastung von Bürokratie führt und gleichzeitig den Schutz der wertvollen Ressource Trinkwasser gewährleistet.