Mieter zückt Schreckschusswaffe: Streit um Photovoltaik eskaliert!

Mieter zückt Schreckschusswaffe: Streit um Photovoltaik eskaliert!
Günzach, Deutschland - Ein scheinbar alltäglicher Streit zwischen einem Mieter und einem Vermieter hat am Samstag, den 15. Juni 2025, im bayerischen Günzach eine gewaltige Wendung genommen. Der 40-jährige Mieter zückte während einer Auseinandersetzung über die Verlegung eines Kabels für eine Photovoltaik-Anlage eine Schreckschusswaffe und richtete diese auf seinen 39-jährigen Vermieter. Der Schuss wurde aus nächster Nähe abgefeuert und traf das Gesicht des Vermieters. Obwohl kein Geschoss aus der Waffe trat, klagte das Opfer über erhebliche Ohrenschmerzen, die durch den gewaltigen Knall verursacht wurden. Die Polizei sicherte die Waffe und leitete Ermittlungen gegen den Mieter wegen gefährlicher Körperverletzung ein, wie die Frankenpost berichtet.
Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet und werden oft als weniger bedrohlich angesehen, da sie keine echten Projektile verschießen. Laut dem Bussgeldkatalog sind sie jedoch gesetzlich geregelt und erfordern spezifische Bedingungen für Erwerb und Besitz. Viele Bürger sind sich nicht bewusst, dass selbst diese Waffen ernsthafte Verletzungen verursachen können. Ein Vorfall aus Berlin unterstreicht dies: Zwei 18-Jährige hatten einen Streit, wobei einer eine Schreckschusswaffe zog und abdrückte – das Opfer verblutete binnen Minuten, ohne dass eine Kugel gefunden wurde, aber die Verletzungen waren fatal. Der renommierte Rechtsmediziner Markus Rothschild dokumentierte diesen sowie 48 weitere Vorfälle, bei denen Schreckschusswaffen ernsthafte Verletzungen zur Folge hatten.
Die Gefahren hinter der vermeintlichen Sicherheit
Die Mündungstemperatur einer Schreckschusswaffe kann bis zu 3.000 Grad Celsius erreichen, was bedeutet, dass selbst ein Schuss ohne Projektile erhebliche Schäden anrichten kann. Bakterien, die in der verwendeten Nitrozellulose enthalten sein können, erschweren zudem das Abheilen von Wunden. Laut Berliner Zeitung, können auch umstehende Personen das Risiko eines Knalltraumas erleben, da die Lautstärke eines Schusses bis zu 180 Dezibel erreichen kann. Diese Lautstärke übersteigt den Grenzwert für Hörschäden, der bei 160 Dezibel liegt.
Der Erwerb von Schreckschusswaffen unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Um eine solche Waffe legal zu kaufen, benötigt man beispielsweise ein PTB-Prüfsiegel. Lücken in der Gesetzgebung, wie fehlende Registrierungsanforderungen für Käufer und Waffentypen, haben dazu geführt, dass viele dieser Waffen in Umlauf sind. Der Mangel an öffentlicher Aufklärung über die Gefahren von Schreckschusswaffen könnte dazu beitragen, dass sich bei der Bevölkerung eine gefährliche Unterschätzung der Risiken etabliert.
Daher ist es unerlässlich, dass sowohl potenzielle Käufer als auch die breite Öffentlichkeit die Gefahren dieser vermeintlich harmlosen Waffen besser verstehen. Der Vorfall in Günzach zeigt auf erschreckende Weise, wie schnell ein Streit zu einer potenziellen Tragödie eskalieren kann.
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Ort | Günzach, Deutschland |
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