Betrug mit Mietkaution: Vermieter vor Gericht in Kaufbeuren!

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Ein 27-Jähriger aus Kaufbeuren steht wegen Missbrauchs von Mietkautionen vor Gericht. Die Anklage betrifft 5000 Euro.

Ein 27-Jähriger aus Kaufbeuren steht wegen Missbrauchs von Mietkautionen vor Gericht. Die Anklage betrifft 5000 Euro.
Ein 27-Jähriger aus Kaufbeuren steht wegen Missbrauchs von Mietkautionen vor Gericht. Die Anklage betrifft 5000 Euro.

Betrug mit Mietkaution: Vermieter vor Gericht in Kaufbeuren!

Ein 27-Jähriger hat sich heute vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten müssen. Der Grund der Anklage? Die missbräuchliche Verwendung von Vermieterkautionen in Höhe von rund 5000 Euro. Hintergrund der Sache ist, dass der Angeklagte als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Ostallgäu die Kautionen von einer Mieterin und zwei Mietern erhalten hatte, diese aber nicht auf ein rechtlich vorgeschriebenes Kautionskonto eingezahlt hat. Stattdessen verwendete er das Geld anscheinend, um eine Geldstrafe zu begleichen.

Der Angeklagte gestand zwar, die Summe im Februar 2024 erhalten zu haben, wies jedoch die Vorwürfe, das Geld zur Tilgung einer Geldstrafe genutzt zu haben, zurück. Er behauptete, die Kautionen zur Bezahlung von Handwerkern eingesetzt zu haben, die Arbeiten am Wohnhaus durchführten. Die Auszahlungen an die Handwerker erfolgten in bar, was in rechtlicher Hinsicht bedenklich ist. „Da läuft was schief“, könnte man sagen, denn Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Kautionsgelder getrennt von ihrem eigenen Vermögen und zinsbringend anzulegen, was der Angeklagte offenbar nicht tat. Die Smartmiete hebt hervor, dass diese fehlerhafte Verwaltung von Kautionsgeldern nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch den Ruf als Vermieter langfristig schädigen kann.

Rund um die Kautionen gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Laut Bundesverbraucherhilfe ist es für Vermieter verpflichtend, nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von sechs Monaten mögliche Ansprüche zu prüfen. Versäumt man diese Frist, erlöschen Schadensersatzansprüche.

Der Angeklagte gab auch zu, dass er in finanziellen Schwierigkeiten steckt, was zu der mündlichen Vereinbarung mit seiner Mieterin führte, wonach keine Mietzahlungen leisten werden sollten, bis die Kaution aufgebraucht sei. Die Mieterin, die sowie zwei andere Bewohner über den mangelhaften Zustand der Wohnungen Klage erhoben hatten, blieb während der Verhandlung jedoch der Zeugenaussage fern.

In einer Wendung beschloss die Richterin, das Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 2500 Euro einzustellen. Ihr Rat an den Angeklagten: Künftig sollten Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.

Die Problematik um die Rückzahlung von Kautionen zeigt, wie wichtig eine klare Trennung zwischen offenen und geklärten Beträgen für einen harmonischen Vermieter-Mieter-Verhältnis ist. Die Aufklärung der Mieter über Mängel, mögliche Abzüge und den Ablauf der Kautionsrückzahlung kann entscheidend sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Schließlich gilt: Je transparenter der Vermieter agiert, desto weniger Rechtstreitigkeiten sind zu erwarten.