Polizei findet verbotene Springmesser bei 20-Jährigen in Pressig!

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Im Landkreis Kronach wurde ein 20-Jähriger mit zwei verbotenen Springmessern bei einer Verkehrskontrolle erwischt.

Im Landkreis Kronach wurde ein 20-Jähriger mit zwei verbotenen Springmessern bei einer Verkehrskontrolle erwischt.
Im Landkreis Kronach wurde ein 20-Jähriger mit zwei verbotenen Springmessern bei einer Verkehrskontrolle erwischt.

Polizei findet verbotene Springmesser bei 20-Jährigen in Pressig!

Am Montagnachmittag des 10. November 2025 machte die Polizei in Pressig (Landkreis Kronach) einen überraschenden Fund während einer Verkehrskontrolle. Ein 20-jähriger Mann fiel den Beamten auf und bei der folgenden Kontrolle entdeckten sie zwei verbotene Springmesser in seinem Fahrzeug. Diese waren ungesichert in der Fahrertür und im Handschuhfach aufbewahrt. Die Polizei Ludwigsstadt stellte umgehend einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der junge Mann, der bereits im Mai wegen eines ähnlichen Verstoßes angezeigt worden war, sieht sich nun einer empfindlichen Geldstrafe gegenüber. Die Behörden nehmen solche Vorfälle ernst, da der Besitz und das Führen solcher Messer in Deutschland strengen Regelungen unterliegt. Laut dem Waffengesetz) sind Springmesser als Waffen klassifiziert, da sie durch Knopfdruck in Gebrauch genommen werden können und somit der Beeinträchtigung der Angriffs- oder Abwehrfähigkeit dienen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Messer in Deutschland

Die Diskussion um die Zulässigkeit bestimmter Messerarten ist ein heißes Thema, insbesondere in Grenzgebieten zu Nachbarländern, wo unterschiedliche Regelungen gelten. Für das Führen von Messern gelten klare Vorschriften: Verbotene Arten wie Springmesser müssen sowohl im Besitz als auch im Führen unterlassen werden, es sei denn, spezifische Ausnahmen sind gegeben.

Laut der Kanzlei Steinhausen ist der Besitz von Springmessern ohne berechtigtes Interesse ab 2024 verboten. Ausnahmen bestehen beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen oder sportliche Aktivitäten. Verbotene Messer wie Wurfsterne, Faust- und Butterflymesser sind nahezu vollständig untersagt, es sei denn, sie werden zu speziellen Zwecken, wie bei Jägern, eingesetzt.

Die Regelungen um Messer sind nicht nur rechtlich komplex, sondern bergen auch soziale Herausforderungen. In den letzten Jahren gab es einen Anstieg von Messerfällen, insbesondere bei jungen Männern, was Anlass zur Besorgnis gibt. Diese Tendenz verdeutlicht, wie Messer zur Eskalation von Konflikten beitragen können und unterstreicht die Notwendigkeit für präventive Maßnahmen und Aufklärung.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Konsequenzen für den Besitz und das Führen von verbotenen Messern sind hart. So drohen bei einem Verstoß Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen. Die Bußgelder für unerlaubtes Führen von nicht verbotenen Messern können bis zu 10.000 Euro betragen. Daher ist es oft ratsam, das Messer lieber zu Hause zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die jüngsten Ereignisse in Pressig sind ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig es für alle Bürger ist, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren. Im aktuellen Fall muss der 20-Jährige nun mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, ein Umstand, der auch andere dazu anregen sollte, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.