Alkoholfahrer verursacht schweren Unfall bei Ludwigschorgast: Eine Verletzte!
Verkehrsunfall bei Ludwigschorgast: Autofahrerin verletzt, hoher Sachschaden, Sprinterfahrer mit 2,5 Promille. Ermittlungen laufen.

Alkoholfahrer verursacht schweren Unfall bei Ludwigschorgast: Eine Verletzte!
In einem gefährlichen Verkehrsunfall gestern Abend an der Einmündung der B289/303 bei Ludwigschorgast wurde eine 47-jährige Frau aus Kulmbach verletzt. Laut dem Bericht von Bayreuther Tagblatt ereignete sich der Vorfall gegen 17 Uhr, als ein 52-jähriger Mann aus Kupferberg mit seinem Sprinter nach links in Richtung Himmelkron abbiegen wollte und dabei den herannahenden Skoda der Frau übersah. Der Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge führte zu einem erheblichen Sachschaden von rund 30.000 Euro und beide Autos mussten abgeschleppt werden.
Die Fahrerin des Skodas erlitt leichte Verletzungen und wurde vor Ort behandelt. Die Bundesstraße war wegen der Bergungsarbeiten und der Trümmerteile auf der Fahrbahn für etwa zwei Stunden gesperrt, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Die Feuerwehren aus Ludwigschorgast, Neuenmarkt, Kupferberg und Untersteinach waren im Einsatz, um die Straße zu sichern und die Aufräumarbeiten durchzuführen.
Alkoholeinfluss als Ursache
Ein Alkoholtest beim Sprinterfahrer ergab einen Wert von 2,5 Promille. Dies führte zur Blutentnahme, und gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der Gesetzesrahmen ist klar: Unfälle unter Alkoholeinfluss gelten als Straftaten in Deutschland, wie Bussgeldkatalog verdeutlicht. Bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille können rechtliche Konsequenzen erfolgen.
Im Jahr 2015 gab es in Deutschland über 305.000 Unfälle mit Personenschaden, wobei 9.170 dieser Unfälle auf Trunkenheitsfahrten zurückzuführen waren. Die allgemeinen rechtlichen Sanktionen bei einem Unfall involvieren nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg und mögliche Entziehungsmaßnahmen der Fahrerlaubnis.
Ein Blick auf die Konsequenzen
Die rechtlichen Folgen für einen Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss sind straffällig und beinhalten Sanktionen wie die Entziehung des Führerscheins für mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in der Regel ab 1,6 Promille, jedoch auch bei niedrigeren Werten, wenn ein Unfall verursacht wurde. Die Reaktionsfähigkeit ist stark beeinträchtigt, und das Risiko eines Unfalls steigt deutlich.
Dieser Vorfall in Ludwigschorgast ist ein weiteres Beispiel dafür, wie alkoholisiertes Fahren ernsthafte Folgen für alle Verkehrsteilnehmer haben kann. Die hohe Zahl an Unfällen in der Vergangenheit macht deutlich, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol und das Fahren im Straßenverkehr nicht zu vereinbaren sind.
