Mountainbiker im Miesbacher Land: 1,5-Meter-Regel sorgt für Protest!

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Im Landkreis Miesbach droht ein Mountainbike-Verbot auf schmalen Wegen. Die DIMB wehrt sich gegen die 1,5-Meter-Regel.

Im Landkreis Miesbach droht ein Mountainbike-Verbot auf schmalen Wegen. Die DIMB wehrt sich gegen die 1,5-Meter-Regel.
Im Landkreis Miesbach droht ein Mountainbike-Verbot auf schmalen Wegen. Die DIMB wehrt sich gegen die 1,5-Meter-Regel.

Mountainbiker im Miesbacher Land: 1,5-Meter-Regel sorgt für Protest!

Die Mountainbike-Szene im Landkreis Miesbach ist in Aufruhr. Ein geplanter Beschluss, der das Radeln auf Wegen unter 1,5 Metern Breite verbieten möchte, sorgt für Kontroversen. Diese neue Regelung könnte weitreichende Konsequenzen für Freizeitaktivititäten und die lokale Wirtschaft mit sich bringen. Laut Merkur sieht sich die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) gezwungen, rechtliche Schritte zu prüfen, um gegen die restriktiven Vorgaben vorzugehen. Das Landratsamt plant, eine Steuerungsgruppe einzusetzen, um offizielle Trails auszuweisen, was in der Mountainbike-Community auf Protest stößt.

Was hat es mit diesem Vorhaben auf sich? Im Rahmen einer Neufassung von Verordnungen zu verschiedenen Landschaftsschutzgebieten, darunter „Schliersee und Umgebung“ und „Tegernsee und Umgebung“, möchten die Behörden das Radfahren auf Alm- und Forstwegen sowie für ausgewiesene Trails stark regulieren. Insgesamt sind 35 zuvor bewilligte Ausnahmen ab sofort hinfällig, da sie rechtlich nicht haltbar scheinen. Damit entfallen wichtige Möglichkeiten für Mountainbiker in der Region, die sich oft gerade auf schmalen Wegen wohlfühlen.

Proteste und Widerstand

Die DIMB und der Deutsche Alpenverein (DAV) äußern scharfe Kritik an den geplanten Änderungen. Sie argumentieren, dass pauschale Sperrungen nicht nur rechtlich und praktisch unhaltbar seien, sondern auch erhebliche negative Auswirkungen auf den Erholungswert und den Tourismus in der Region haben könnten. Besonders wird angemerkt, dass schmale Wege mit angepasster Fahrweise ebenfalls sicher befahren werden können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Klarheit hinsichtlich der genauen Breitenmessungen der Wege und die Möglichkeit für das Landratsamt, Sperrungen ohne öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen, was als untransparent angesehen wird.

Ein Beispiel für die Relevanz dieser Problematik brachte eine Resonanz von rund 300 Einwendungen aus dem Kreis der Mountainbiker während der ersten Auslegungsrunde, was zeigt, wie stark sich die Gemeinschaft gegen die geplanten Maßnahmen wehrt.

Rechtliche Grundlagen und Regelungen

Wie sieht es rechtlich aus? In Deutschland regeln die Bundesländer das Mountainbiken; so steht es auch im Bayerischen Naturschutzgesetz, das laut Alpenverein keine restriktiven Bestimmungen für Radfahrer vorsieht. Der DAV und die DIMB fordern, die bereits bestehenden Regelungen zu respektieren und stattdessen für eine lösungsorientierte Zusammenarbeit einzugehen.

Die geplante Regelung, die in Miesbach zur Diskussion steht, könnte auch Freizeit- und Alltagsradfahren betreffen. Außerdem könnten lokale Unternehmen, die vom Tourismussektor abhängig sind, unter den drastischen Einschränkungen leiden. Daher setzen die Verbände auf Rückhalt aus der Wirtschaft und hoffen, dass die beteiligten Akteure endlich zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen.

Die Offenen Bedenken, die beim Landratsamt eingehen sollen, reichen bis zum 11. August 2025. Eine klare und transparente Kommunikation sowie nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten sind dringend gefordert, um eine derartige Regelung vielleicht doch noch zu vermeiden und „Brutzeit ist Schonzeit“, eine Kampagne für rücksichtsvollen Umgang mit der Natur, weiterhin erfolgreich umsetzen zu können.