Pensionstreit: Ex-Sparkassen-Chef Bromme verliert vor Gericht!

Georg Bromme kämpft um Pensionszahlungen nach Gerichtsverfahren gegen die Kreissparkasse Miesbach. Urteil folgt am 28. Juli.

Georg Bromme kämpft um Pensionszahlungen nach Gerichtsverfahren gegen die Kreissparkasse Miesbach. Urteil folgt am 28. Juli.
Georg Bromme kämpft um Pensionszahlungen nach Gerichtsverfahren gegen die Kreissparkasse Miesbach. Urteil folgt am 28. Juli.

Pensionstreit: Ex-Sparkassen-Chef Bromme verliert vor Gericht!

Der ehemalige Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, ist momentan in einem strittigen Rechtsstreit über seine Pensionszahlungen verwickelt. Am 17. Juli 2025 fand eine Anhörung vor dem Oberlandesgericht (OLG) statt, die jedoch ohne Ergebnis endete. Wie Merkur berichtet, deutete der Vorsitzende Richter Frank Tholl an, dass die Klage abgewiesen werden dürfte, da die Kreissparkasse als falscher Beklagter gilt. Zuständig sind die Pensionsansprüche von Bromme in Wahrheit beim Landkreis Miesbach, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hatte.

Bromme, der bald 77 Jahre alt wird, steht unter dem Druck einer gegenwärtigen Situation, in der er nur noch ein Ruhegeld von etwa 12.000 Euro pro Monat verlangt. Dieses wurde ihm jedoch ab März 2023 auf ein mit Rentenbezügen vergleichbares Niveau gekürzt, was die Rückzahlung von rund 15.000 Euro durch die Sparkasse nach sich zog. Die Sparkasse hatte hierzu eine Gegenklage eingereicht, nachdem sie von Brommes strafrechtlicher Verurteilung erfahren hatte.

Klage und strafrechtliche Verurteilung

Georg Bromme war wegen Untreue in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Vorwürfe umfassten Geschenke und kostspielige Ausflüge für Kommunalpolitiker, die während seiner Amtszeit stattfanden. Diese Verurteilung wurde Anfang 2023 rechtskräftig bestätigt, was maßgeblich zu der gegenwärtigen Situation beiträgt. Sein Nachfolger Martin Mihalovits bat im Prozess um ein schriftliches Urteil, während Bromme selbst nicht zu den Vorwürfen Stellung nahm.

Zusätzlich zur Diskussion um die Pensionszahlungen steht das Thema Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst erneut im Fokus. Gemäß § 77 des Bundesbeamtengesetzes dürfen Beamte keine Vorteile annehmen, und Verstöße gegen dieses Verbot werden als Dienstvergehen gewertet. Das öffentliche Vertrauen in die Unparteilichkeit der Verwaltung sei nur so zu gewährleisten, wie Haufe erklärt.

Folgen für die Verantwortlichen

Die Angelegenheit betrifft nicht nur Bromme. Auch Jakob Kreidl, der frühere Landrat von Miesbach, hat mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Er verlor Teile seiner Altersversorgung, nachdem er wegen Untreue verurteilt worden war. Seine Pensionsansprüche wurden kürzlich beim Verwaltungsgericht München ganz gestrichen. Während er als Landtagsabgeordneter weiterhin über 4.000 Euro monatlich erhält, bleiben die finanziellen Folgen seiner Verurteilung nicht ohne Auswirkungen.

Die Vorfälle rund um Georg Bromme und Jakob Kreidl zeigen deutlich, dass es auch in der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar ist, Korruption strikt zu bekämpfen. Der Fortgang des Prozesses wird mit Spannung erwartet, das Urteil soll am 28. Juli 2025 gefällt werden, und die lokale Bevölkerung blickt gespannt auf das, was dort Entscheidendes auf den Weg gebracht werden könnte, wie Süddeutsche berichtet.