Schlierseer wegen Kinderpornografie verurteilt: Bewährungsstrafe für 33-Jährigen!

Schlierseer wegen Kinderpornografie verurteilt: Bewährungsstrafe für 33-Jährigen!
In einem aufsehenerregenden Fall wurde ein 33-jähriger Mann aus Schliersee wegen Besitzes und Weitergabe von kinderpornografischem Material verurteilt. Der Angeklagte, der über 300 Dateien auf seinen Mobiltelefonen und Computern gespeichert hatte, gestand seine Taten während des Verfahrens. Laut Merkur geschah die Weitergabe in zwei Fällen an andere Nutzer, wobei ihm die spontane und unkooperative Art der Ermittlungsbehörden das Leben schwer machte.
Die Umstände, die zu diesem Vergehen führten, sind nicht zu übersehen. Der Angeklagte, der während des Tatzeitraums unter starken Depressionen litt, begab sich freiwillig in eine stationäre psychiatrische Behandlung. Nach seiner Entlassung wird er eine ambulante Therapie fortsetzen. Wie er selbst angibt, geriet er über einen Erotik-Chat in die Thematik. Was anfänglich mit legalem Material begann, entwickelte sich schleichend zu illegalen Inhalten. In einem Gespräch mit dem Richter bejahte er zudem die Existenz von pädophilen Neigungen, was jedoch nach eigener Aussage nur in seiner Fantasie stattfand.
Der Verlauf der Ermittlungen
Sein Auffallen in einem Chat, in dem Fantasien ausgetauscht wurden, brachte die Ermittler auf den Plan. Der Fall erhielt von Anfang an hohe Priorität, da der Verdacht eines drohenden Kindesmissbrauchs lautete. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten nicht nur stark vermüllte Verhältnisse vor, sondern auch Darstellungen von schwerstem Missbrauch auf den Datenträgern. Der Angeklagte kooperierte jedoch während der Durchsuchung und stellte den Ermittlern Zugangscodes für seine Geräte zur Verfügung.
In den weiteren Ermittlungen wurden auch Eltern von kleinen Kindern in seinem Umfeld befragt, um mögliche Übergriffe auszuschließen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte trotz seiner Probleme weiterhin arbeitsfähig war. Zudem hat er ein früheres Alkoholproblem sowie Cannabiskonsum überwunden; er räumte ein, täglich drei Joints konsumiert zu haben und gab dies als Teil seiner Bewältigungsstrategie in Zeiten von Depressionen an.
Rechtliche Konsequenzen und Hilfsangebote
Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Überraschenderweise ist der Angeklagte nicht vorbestraft. In seiner Strafe fließen auch Anforderungen ein, wie etwa der Nachweis fortlaufender Behandlung, sowie die Verpflichtung zur Zahlung von 3000 Euro. Diese Art von Vergehen fällt unter den Paragraphen 184b des Strafgesetzbuches, der klare Strafen für den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorsieht.
Auf die emotionalen Aspekte dieser Thematik wird nicht oft genug hingewiesen. Die Belastung für die betroffenen Kinder und deren Familien kann enorm sein. Unterstützung gibt es nicht nur durch Gesetz und Polizei, sondern auch durch Einrichtungen wie das NCMEC (CyberTipline), die Krisenintervention und Beratungsangebote für Angehörige von Opfern bereitstellt. Eltern und Verwandte sind aufgerufen, bei Verdacht auf derartige Taten, Unterstützung zu bieten und sich an vertrauenswürdige Personen oder Institutionen zu wenden.
Die vorliegende Causa zeigt auf, wie schnell man in eine derartige Spirale geraten kann und wie wichtig die rechtzeitige Hilfe und Unterstützung ist, um Auswege aus solchen schweren Lebenssituationen zu finden.