Sparkassen-Affäre: Ex-Chef Bromme verliert 12.000 Euro Pension!

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Georg Bromme, ehemaliger Sparkassen-Chef, könnte seine Pension verlieren. Ein Urteil des OLG Miesbach wird am 28. Juli 2025 erwartet.

Georg Bromme, ehemaliger Sparkassen-Chef, könnte seine Pension verlieren. Ein Urteil des OLG Miesbach wird am 28. Juli 2025 erwartet.
Georg Bromme, ehemaliger Sparkassen-Chef, könnte seine Pension verlieren. Ein Urteil des OLG Miesbach wird am 28. Juli 2025 erwartet.

Sparkassen-Affäre: Ex-Chef Bromme verliert 12.000 Euro Pension!

Georg Bromme, der frühere Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, steht im Fokus eines hitzigen Rechtsstreits um seine Pensionsansprüche. Am 18. Juli 2025 fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) eine Verhandlung statt, die jedoch ohne klares Ergebnis endete. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl deutete an, dass die Klage abgewiesen werden könnte, da sich die Klage gegen die falsche Partei richtete: Zuständig für Brommes Pensionsansprüche ist laut Informationen von Merkur der Landkreis Miesbach, mit dem Bromme einen Vertrag abgeschlossen hat.

Bromme, der in wenigen Monaten 77 Jahre alt wird, hatte während des Prozesses einen fitten Eindruck hinterlassen, obwohl starker Verkehr die Anreise zum OLG erschwerte. Die Kreissparkasse Miesbach hatte zudem eine Gegenklage eingereicht, mit der sie etwa 15.000 Euro zurückfordert. Bromme, der ein Ruhegeld von rund 12.000 Euro pro Monat anstrebt, wurde bereits 2023 wegen Untreue in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Sparkassen-Affäre und ihre Folgen

Der Hintergrund für die aktuelle Auseinandersetzung liegt in der sogenannten Sparkassen-Affäre. Im Jahr 2012 plante Bromme eine kostspielige Reise in die Schweiz, die ganze 80.000 Euro kostete und von der Sparkasse finanziert wurde. Diese Vorfälle führten dazu, dass das Münchener Landesgericht die Streichung von Brommes Pensionsanspruch bestätigte. Laut BR wird stattdessen eine geringere staatliche Rente fällig. Sein Anwalt argumentiert, dass Bromme nicht Teil der Reise war und somit keinen Einfluss auf die Ausgaben hatte, doch das Gericht sah dies anders.

Die Entscheidung zu Brommes Pensionsansprüchen könnte einen Wendepunkt im Verlauf der Sparkassen-Affäre darstellen, die seit mehreren Jahren andauert. Auch andere Beteiligte, wie der ehemalige Miesbacher Landrat Jakob Kreidl, erlitten bereits ähnliche Rückschläge mit Pensionsansprüchen.

Wie geht es weiter?

Ein Urteil wird für den 28. Juli 2025 erwartet, und viele Augen richten sich gespannt auf den Ausgang. Der Prozess wirft nicht nur Fragen über rechtliche Ansprüche auf, sondern thematisiert auch tiefere gesellschaftliche Aspekte im Umgang mit Fehlverhalten in öffentlichen Ämtern. Eine weitere interessante Facette ergibt sich aus dem Fall eines Bürgermeisters, der vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen ähnlicher Vorwürfe gegen seinen Pensionsanspruch kämpfte – seine Klage blieb weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht entschied, dass Verurteilungen wegen Betrugs oder Untreue oft das Ende der Pensionsansprüche bedeuten.

Ob Bromme letztlich in Berufung geht, bleibt offen. Für den ehemaligen Sparkassen-Chef könnte es ein hartes Stück Arbeit werden, seine Ansprüche durchzusetzen und aus der Affäre einen Ausweg zu finden.