Familie Müller erhebt Vorwürfe: Fitnessstudio verweigert Widerruf!

Familie Müller erhebt Vorwürfe: Fitnessstudio verweigert Widerruf!
Ein neu gegründetes Familienglück erwartet derzeit merkwürdige Probleme mit einem Fitnessstudio in Neu-Ulm. Die Familie Müller, die vor vier Monaten ihr Kind begrüßen durfte, sieht sich mit unerfreulichen Vorwürfen konfrontiert. Nadine Müller hatte sich online bei einem Fitnessstudio angemeldet, doch aus medizinischen Gründen sah sie sich gezwungen, den Vertrag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14-tägigen Widerrufsfrist zu widerrufen. Das Studio jedoch verweigerte den Widerruf und drohte der Familie sogar mit Konsequenzen, wie Augsburger Allgemeine berichtet.
Wie kam es zu dieser unangenehmen Situation? Fitnessstudioverträge haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit, und eine Kündigung vor Ablauf dieser Zeit ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Ein „wichtiger Grund“ ist dafür erforderlich, wie auch auf der Webseite der Kanzlei Wehner klar erläutert wird. Das Widerrufsrecht gilt nicht für vor Ort geschlossene Verträge, jedoch in Fällen, in denen der Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen wurde. Nadine Müller hätte also unter den gegebenen Umständen rechtlich gesehen den Vertrag anfechten können.
Rechtslage verdeutlicht
Doch was passiert, wenn das Studio sich querstellt? Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Fitnessstudios keinen willkürlichen Preiserhöhungen oder ähnlichen Vertragsänderungen ohne Zustimmung der Mitglieder unterliegen. Auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – etwa aufgrund mangelnden Personals oder gravierender Sicherheitsrisiken – ist im Gesetz verankert. Ohne diese Voraussetzungen sind die Kunden an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden und müssen ihre Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der Laufzeit erfüllen, es sei denn, es liegen nachweisbare medizinische Gründe vor, wie etwa eine schwere Erkrankung, wie Verbraucherzentrale sagt.
Ein weiterer Knackpunkt für die Familie Müller ist, dass Schwangerschaft nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht führt, sofern keine erheblichen Einschränkungen nachgewiesen werden. In diesem Fall hatte Nadine Müller zwar einen nachvollziehbaren Grund für ihren Widerruf, doch das Fitnessstudio war anderer Meinung und insistierte auf der Einhaltung des Vertrags.
Fazit und Ausblick
Diese Situation könnte weitreichende Konsequenzen für die Familie Müller nach sich ziehen, vor allem, wenn das Fitnessstudio an seinem Standpunkt festhält. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen ausgehen und welche Entscheidungen letztlich getroffen werden. Zukünftige Mitglieder sollten sich der Rechte und Pflichten bewusst sein, die mit einem Vertrag in einem Fitnessstudio einhergehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.