Neumeier AG übernimmt Schmer IT: Ein neuer IT-Riese für Neumarkt!
Erfahren Sie, wie die Neumeier AG am 9.07.2025 die Schmer IT aus Neumarkt übernimmt und welche datenschutzrechtlichen Aspekte relevant sind.

Neumeier AG übernimmt Schmer IT: Ein neuer IT-Riese für Neumarkt!
In einer spannenden Entwicklung auf dem IT-Markt hat die Neumeier AG das Unternehmen Schmer IT aus Neumarkt übernommen. Laut ChannelPartner wurde der Kaufvertrag bereits unterzeichnet, was nicht nur für die Zukunft von Neumeier, sondern auch für die Kunden von Schmer IT erhebliche Auswirkungen haben könnte. Beide Unternehmen erwarten von dieser Fusion einen starken Synergieeffekt und einen Ausbau des Serviceangebots.
Die Übernahme von Schmer IT ist mehr als nur ein einfacher Kauf; sie skizziert eine spannende Richtung für die Neumeier AG, die damit ihre Marktstellung stärkt. Die Fusion soll vor allem den Zugang zu neuen Märkten und Kundengruppen erleichtern. „Wir haben ein gutes Händchen für zukunftsträchtige Investitionen“, so ein Sprecher der Neumeier AG.
Datenschutz im Fokus
Eine zentrale Herausforderung bei solchen Unternehmenstransaktionen ist der Umgang mit personenbezogenen Daten. Wie Dr. Datenschutz erläutert, wird bei der Übertragung von Kundendaten eine datenschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Übertragung von Stamm- und Kaufhistorien, bei denen die Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden muss.
Besonders relevant ist hierbei die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal. Während beim Share Deal die Gesellschaftsanteile verkauft werden, findet beim Asset Deal eine Übertragung der Vermögenswerte, einschließlich der personenbezogenen Daten, statt. Im Fall der Neumeier AG handelt es sich um ein Asset Deal, was bedeutet, dass sie die Kundendaten von Schmer IT übernehmen werden, was datenschutzrechtlich ein gewisses Risiko birgt.
Einwilligung und rechtliche Grundlagen
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen Neumeier und Schmer IT sicherstellen, dass alle nötigen Einwilligungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeholt werden. Laut den Informationen von IT-Business wird der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten bereits in der Unternehmenskultur beider Firmen betont. So wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stets darauf geachtet, dass die geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Neumeier AG die Übernahme praktisch umsetzen wird und inwiefern sie die Prozesse anpassen kann, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden und gleichzeitig den Kundenservice zu optimieren. In einer Zeit, in der Datenschutz mehr denn je im Blickpunkt steht, könnte dies eine entscheidende Rolle spielen.