Sparkasse Nürnberg: Rückzahlungen für Kunden nach Zins-Urteil!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im Urteil des BGH vom 23. September 2025 müssen Sparkassen, insbesondere die Sparkasse Nürnberg, Rückzahlungen an Kunden leisten. Verbraucher erfahren, welche Zinsklauseln unwirksam sind und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Im Urteil des BGH vom 23. September 2025 müssen Sparkassen, insbesondere die Sparkasse Nürnberg, Rückzahlungen an Kunden leisten. Verbraucher erfahren, welche Zinsklauseln unwirksam sind und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Im Urteil des BGH vom 23. September 2025 müssen Sparkassen, insbesondere die Sparkasse Nürnberg, Rückzahlungen an Kunden leisten. Verbraucher erfahren, welche Zinsklauseln unwirksam sind und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Sparkasse Nürnberg: Rückzahlungen für Kunden nach Zins-Urteil!

Eine bewegte Zeit für Sparkassen-Kunden: Am 23. September 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass viele Sparkassen möglicherweise über Jahre hinweg ihren Kunden zu niedrige Zinsen auf Prämiensparverträge gezahlt haben. Dies hat nun weitreichende Konsequenzen für Verbraucher, die darauf hoffen, ihre Ersparnisse aufbessern zu können. Insbesondere betroffen ist die Sparkasse Nürnberg, in der über 3.000 Verbraucher an einer Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) teilnahmen. Die Betroffenen können nun mit Rückzahlungen rechnen, die in einigen Fällen sogar vierstellige Beträge erreichen können. Wie die merkur.de berichtet, sind Ansprüche auf zu niedrig berechnete Zinsen nicht verjährt, was bedeutet, dass Verbraucher auch viele Jahre nach Abschluss eines Vertrages Nachforderungen geltend machen können.

Das Urteil hat für einige Erleichterung gesorgt, doch es gibt auch Schattenseiten. Der VZBV kritisiert, dass viele andere Sparkassen und Banken den Nachzahlungsansprüchen der Verbraucher nicht nachkommen oder fehlerhafte Neuberechnungen vornehmen. Denn manch eine Bank sieht die Angelegenheit erstaunlich gelassen und verweigert die Nachzahlungen. Das führt bei den Betroffenen zu Unsicherheit und Unmut, denn ihr Geld gehört ihnen.

Was bedeutet das für betroffene Verbraucher?

Für Kunden, die einen Prämiensparvertrag besitzen, ist es jetzt wichtig, zu wissen, dass sie Anspruch auf die korrekten Zinsen haben. Ein großer Teil der Sparverträge, die zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden, könnte in Bezug auf die Zinsklauseln unwirksam sein. Zinsklauseln, die als unklar und ungültig erachtet werden, können dazu führen, dass Verbraucher aus ihrer Verträgen mehr herausholen können, als zunächst gedacht. Die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung in Form von Musterbriefen an, um Ansprüche geltend zu machen. Gerade bei älteren Verträgen aus den 1990er und 2000er Jahren könnte eine Überprüfung nicht schaden.

Der BGH hatte bereits 2004 festgestellt, dass gängige Zinsanpassungsklauseln in vielen Verträgen unklar sind und hat klare Anforderungen für die rechtmäßige Gestaltung solcher Klauseln formuliert. Ein Großteil dieser Klauseln wurde inzwischen als unwirksam erklärt, was für viele Kunden das Licht am Ende des Tunnels bedeutet.

Zusätzliche Informationen und Unterstützung

Wie die BaFin hervorhebt, müssen Kreditinstitute die Verbraucher über die Unwirksamkeit dieser Zinsanpassungsklauseln informieren. Die zuständige Behörde hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um sicherzustellen, dass betroffene Kunden umfassend aufgeklärt werden. Diese Regelung gilt für langfristige Prämiensparverträge, die viele in den vergangenen Jahrzehnten abgeschlossen haben.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat zudem ein Informationstelefon eingerichtet. Hier erhalten betroffene Verbraucher wichtige Hinweise, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Der Weg, zu seinem Recht zu kommen, ist also bereitet, und ganz im Sinne von „wer nicht fragt, bleibt dumm“, sollte jeder, der denken könnte, betroffen zu sein, diese Chance nutzen.