Gericht stoppt Kruzifix im Gymnasium: Ein Sieg für die Religionsfreiheit!

Gericht stoppt Kruzifix im Gymnasium: Ein Sieg für die Religionsfreiheit!
Was für ein Aufreger in Bayern! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums gegen die Religionsfreiheit der Schüler verstößt. Diese Entscheidung markiert einen bedeutsamen Moment, nicht nur für die betroffenen Schüler, sondern auch für die gesamte Debatte um religiöse Symbole in Schulen. Der Fall wurde von zwei ehemaligen Schülerinnen angestoßen, die sich vehement gegen das 150 cm hohe und 50 cm breite Holzkreuz mit dem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich zur Wehr setzten. Laut inFranken war die Schule nicht bereit, das ehrwürdige Stück zu entfernen, was die Klage zur Folge hatte.
Das Gericht erkannte, dass die ständige Konfrontation mit diesem religiösen Symbol einen Eingriff in die negative Glaubensfreiheit darstellt. Schließlich mussten die Schüler aufgrund der Schulpflicht täglich an dem Kruzifix vorbeigehen, ohne eine zumutbare Ausweichmöglichkeit zu haben. Ein klarer Verstoß gegen die Freiheit, sich nicht mit einem bestimmten Glauben konfrontiert zu sehen, so die Juristen. Die Klägerinnen, die jetzt ihr Abitur abgelegt haben, sehen sich in ihrer Überzeugung und ihrem Recht unterstützt, gemäß dem Grundsatz der Religionsfreiheit zu leben. Die Entscheidung ist eine Bestätigung des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der Kruzifixe in staatlichen Schulen als nicht verpflichtend erklärte, wie Die Zeit ausführlich erläutert.
Ein umstrittener Erlass
Die Richter stellten klar, dass der 2018 in Kraft getretene „Kreuzerlass“, der in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz vorschreibt, für Gymnasien nicht gilt. Diese Regelung war von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) initiiert worden, er wollte damit die christlich-abendländische Prägung Bayerns unterstreichen. Doch hier stießen die amtlichen Vorgaben auf die Rechte der Schüler. Das Gericht ließ offen, ob ein Kruzifix im Eingangsbereich möglicherweise erlaubt wäre, wenn ein entsprechender Landtagsbeschluss vorläge.
Die heftigen Reaktionen div. CSU-Politiker lassen erahnen, wie sensibel dieses Thema behandelt wird. Viele äußerten Bedauern über das Urteil und betonten die kulturelle Bedeutung von Christlichen Symbolen für Bayern. Dennoch ist die rechtliche Lage eindeutig: Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gilt lediglich für Grundschulen. In diesen sollen Kruzifixe in den Klassenzimmern angebracht werden, sofern die Eltern nicht aus Glaubens- oder Weltanschauungsgründen widersprechen. Eine Entscheidung, die auf Spiegel Online hinweist.
Trotz der Dramatik bleibt die rechtliche Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen, bestehen, auch wenn diese nicht zugelassen wurde. Dieses Urteil könnte daher nicht nur Auswirkungen auf die Schule, die Klägerinnen und den Kruzifix im Gymnasium haben, sondern auch auf die gesamte bayerische Schullandschaft, wenn es um den Umgang mit religiösen Symbolen geht.