Kruzifix-Urteil: Bayern-Schule verletzt Glaubensfreiheit von Schülern!

Kruzifix-Urteil: Bayern-Schule verletzt Glaubensfreiheit von Schülern!
In Bayern, wo die katholische Tradition tief verwurzelt ist, sorgt ein kürzlich gefälltes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Aufregung. Zwei ehemalige Schülerinnen des Hallertau-Gymnasiums in Wolnzach haben sich erfolgreich gegen ein Kruzifix im Eingangsbereich ihrer Schule gewehrt. Die Richter entschieden, dass ein 150 cm hohes und 50 cm breites Holzkreuz, das während ihrer Schulzeit dort zu sehen war, die Religionsfreiheit der Schülerinnen verletzt.
Ministerpräsident Markus Söder betont stets, „das Kreuz gehört zu Bayern“, doch das Gericht sieht dies differenziert. Die Richter erklärten, dass die Schule das Kruzifix hätte entfernen müssen, da die Konfrontation mit diesem für die Klägerinnen einen Eingriff in ihre negative Glaubensfreiheit darstellt. Aufgrund der Schulpflicht waren die jungen Frauen wiederholt ohne zumutbare Ausweichmöglichkeit mit dem Kreuz konfrontiert, was laut dem Gericht nicht akzeptabel ist. Entsprechend sei das Kruzifix im Eingangsbereich nicht zulässig.
Zurück zur Schulzeit
Die beiden Klägerinnen hatten bereits während ihrer Schulzeit einen Alternativunterricht besucht, weil sie sich nicht an dem Schulgottesdienst beteiligen wollten. Sie fühlten sich durch das Kruzifix im Eingangsbereich in ihrer persönlichen Glaubensfreiheit eingeschränkt. Der Fall wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt, der am 8. Juli 2025 sein Urteil fällte (Az. 7 BV 21.336). Dabei ließ das Gericht offen, ob ein Kruzifix im Eingangsbereich mit einem entsprechenden Landtagsbeschluss erlaubt wäre.
Besonders interessant in diesem Kontext ist der 2018 in Kraft getretene „Kreuzerlass“, der besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Doch dieser Erlass gilt nicht für Gymnasien, was die Position der Klägerinnen stärkt. „Das Kreuz muss in jedem Klassenzimmer einer Grundschule hängen“, jedoch ist dies nicht auf Gymnasien anwendbar. Dies bedeutet, dass das Hallertau-Gymnasium, das sich selbst als religiös geprägt bezeichnet – mit einem Meditationsraum, Altar und Kreuzen in den Klassenzimmern – möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen ist.
Der Weg nach vorne
Die Schulleitung des Hallertau-Gymnasiums hat sich bislang nicht zu dem Urteil geäußert und verweist auf das bayerische Kultusministerium. Ob das Kruzifix inzwischen abgenommen wurde, bleibt ungewiss, da eine Revision gegen die Entscheidung nicht zugelassen wurde. Die betroffenen Schülerinnen können jedoch innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das Urteil wirft erneut Fragen zur Religionsfreiheit und deren Grenzen in öffentlichen Schulen auf. Diese Thematik wird in Bayern, wo traditionell das Kreuz einen hohen Stellenwert hat, besonders hitzig diskutiert. Ob das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine Welle weiterer Klagen nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten. Die Debatte um die Rolle von Symbolen in Bildungseinrichtungen bleibt auf jeden Fall spannend.
Für weitere Informationen können Sie die Berichte von Donaukurier, Süddeutsche Zeitung und Welt nachlesen.