Regensburg: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen wieder erlaubt!
Die Stadt Regensburg hebt das Verbot von Gebetswachen bei Abtreibungseinrichtungen auf, nach Gerichtsbeschluss und politischem Druck.

Regensburg: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen wieder erlaubt!
Am 6. November 2025 gab es in Regensburg kürzlich eine bemerkenswerte Wende in der Debatte rund um die Abtreibungseinrichtungen. Der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e. V.“ darf weiterhin Gebetswachen an einer Abtreibungseinrichtung abhalten, nachdem die Stadt Regensburg die zuvor verhängten Beschränkungen aufgehoben hat. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), welches die zuvor bestehenden Auflagen für rechtswidrig erklärte. Laut Die Tagespost stellte der BayVGH klar, dass es kein Gesetz gibt, das eine pauschale Bannmeile von 100 Metern um Abtreibungseinrichtungen vorschreibt.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen begannen im Sommer 2025, als die Stadt eine 100-Meter-Verbotszone rund um Abtreibungseinrichtungen eingeführt hatte. Dies sorgte für unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Stadtverwaltung über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. Der Anwalt des Vereins, Torsten Schmidt, äußerte sich zuversichtlich und erklärte, dass die Stadt in einem Hauptverfahren wahrscheinlich verloren hätte. Politischer Druck, insbesondere von der Bundestagsabgeordneten Dr. Carolin Wagner (SPD), hatte die Stadt dazu gedrängt, gegen die Gebetswachen vorzugehen.
Aufhebung nach juristischer Prüfung
Am 24. Oktober 2025 hob die Stadt schließlich offiziell die Beschränkungen auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Schmidt bezeichnete diese Entscheidung als wegweisend im Hinblick auf Versammlungs- und Lebensschutz. ADF International, die als Unterstützer des Vereins fungiert, sieht das Urteil als positives Signal für das Grundrecht auf Religionsausübung. Felix Böllmann, ein Vertreter von ADF International, betonte, dass die Entscheidung die Freiheit der Versammlung und öffentliche Glaubensbekundung schützt.
Die Debatte um Abtreibung und das Recht auf Versammlung ist in Deutschland nach wie vor ein heißes Eisen. Oftmals treffen hier soziale, ethische und rechtliche Überlegungen aufeinander. Regensburg scheint hier ein besonders explosiver Ort zu sein, wo rechtliche Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für die Zivilgesellschaft und den öffentlichen Diskurs haben können.
Ein breites Interesse an Themen, die über diese juristischen Streitigkeiten hinausgehen, zeigen auch die neuesten Entwicklungen im Bildungsbereich. So haben aktuelle Umfragen ergeben, dass 94 % der Lehrer YouTube als wertvolles Hilfsmittel in ihrem Unterricht nutzen. In den USA nutzen 92 % der Zuschauer YouTube, um Informationen zu sammeln, was die Bedeutung dieser Plattform im Wissensbereich unterstreicht. Informationen zu einer neuen Musikbildungsreihe namens „Think Like a Musician“ – eine Zusammenarbeit zwischen TED-Ed und Bildungseinrichtungen – können auf YouTube nachgelesen werden.