Baumfrevel in Kirchdorf: Täter verstümmelt Bäume mit Salz!

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Unbekannter Täter beschädigte Bäume in Kirchdorf am Inn. Polizei sucht Zeugen zu Hausfriedensbruch und Sachschaden.

Unbekannter Täter beschädigte Bäume in Kirchdorf am Inn. Polizei sucht Zeugen zu Hausfriedensbruch und Sachschaden.
Unbekannter Täter beschädigte Bäume in Kirchdorf am Inn. Polizei sucht Zeugen zu Hausfriedensbruch und Sachschaden.

Baumfrevel in Kirchdorf: Täter verstümmelt Bäume mit Salz!

Ein unbekannter Täter sorgt derzeit für Aufregung in Kirchdorf am Inn. Wie die Passauer Neue Presse berichtet, wurden zwischen Montag, den 9. Juni und Freitag, den 20. Juni mehrere Bäume im Ortsteil Hitzenau schwer beschädigt. Der Täter hat nicht nur die Wurzeln der Bäume verletzt, sondern auch gezielt Salz ausgestreut – eine äußerst schädliche Methode, die zu einer dauerhaften Schädigung der Bäume führen kann.

Die Polizeiinspektion Simbach am Inn hat bereits Ermittlungen aufgenommen und prüft den Verdacht auf Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung. Der geschätzte Schaden beläuft sich laut ersten Schätzungen auf rund 200 Euro. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im Bereich Hitzenau hat, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 08571/9139-0 zu melden.

Schadensersatz und rechtliche Aspekte

Was folgt jetzt auf diesen Vorfall? Im Falle der Baumschäden bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche, wie die Experten der Kanzlei Herfurtner darlegen. Nach deutschem Recht sind Baumschäden ernst zu nehmen, da sie erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können. Die Schadensersatzpflicht greift, wenn der Schädiger den Schaden fahrlässig verursacht hat und dieser nachweislich auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist. Das trifft auf die Zerstörung der Wurzeln zu.

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Entscheidend ist, dass der Schaden am Baum konkret und nachweisbar ist und dass der Schädiger für diesen verantwortlich gemacht werden kann. Experten empfehlen, im Streitfall einen Baumgutachter zu Rate zu ziehen, um den Zustand und die genaue Ursache des Schadens zu dokumentieren.

Verkehrssicherungspflicht

Doch wo liegt die Verantwortung für die Bäume? Nach der Rechtsprechung haben Baumbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht besagt, dass Grundstückseigentümer dafür sorgen müssen, dass keine Gefahren von ihren Bäumen ausgehen. Regelmäßige Kontrollen sind unerlässlich, um zu verhindern, dass durch unsachgemäße Pflege oder Missachtung der Sicherheitsvorschriften Schäden entstehen, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann.

Im vorliegenden Fall wird das Einhalten dieser Pflicht besonders wichtig, da ein Dritter offenbar vorsätzlich einen Schaden angerichtet hat. Die Polizei und rechtliche Ansprechpartner raten dazu, alle Schritte zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um für die entstandenen Schäden aufzukommen.

Die Situation in Kirchdorf am Inn zeigt auf eindringliche Weise, wie wichtig der Schutz und die Pflege von Bäumen für die Gemeinde sind. Das geschädigte Stück Natur ruft nicht nur juristische, sondern auch persönliche Empörung hervor und macht deutlich, dass der Erhalt unserer Umwelt ein zentrales Anliegen für alle Bürger:innen sein sollte.