Neue Grundsteuer: Schockierende Erhöhungen verunsichern Eigentümer!

Neue Grundsteuerbescheide im Landkreis Altötting veröffentlicht: Eigentümer müssen ab 2025 mit Anpassungen rechnen. Jetzt informieren!

Neue Grundsteuerbescheide im Landkreis Altötting veröffentlicht: Eigentümer müssen ab 2025 mit Anpassungen rechnen. Jetzt informieren!
Neue Grundsteuerbescheide im Landkreis Altötting veröffentlicht: Eigentümer müssen ab 2025 mit Anpassungen rechnen. Jetzt informieren!

Neue Grundsteuer: Schockierende Erhöhungen verunsichern Eigentümer!

Neue Bescheide zur Grundsteuer sind kürzlich veröffentlicht worden und sorgen bei Grundstücks- und Immobilienbesitzern für Gesprächsstoff. Wie die PNP berichtet, warteten viele Eigentümer gespannt auf die Mitteilungen, die nun Klarheit über ihre künftigen Zahlungen bringen. Doch die Ergebnisse sind durchwachsen: Während einige weniger zahlen dürfen, müssen andere mit empfindlichen Erhöhungen rechnen. Ein besonders drastisches Beispiel ist der Fall von Christian Schuhbeck, der für sein Grundstück in Kirchweidach einen um das 13-Fache erhöhten Bescheid erhalten hat und sich bereits mit einer Petition an den Landtag wandte. Doch dieser verwies das Thema auf die Gemeinde, die für die Festlegung der Hebesätze zuständig ist.

Die neue Grundsteuerberechnung basiert auf einem umfassenden Reformprozess, welcher nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig wurde. Zum Beispiel sah die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ursprünglich bis zum 31. Januar 2023 vor, wurde jedoch für Bayern bis zum 30. April 2023 verlängert. Diese Bescheide gelten für das „Bundesmodell“ der Grundsteuer, während einige Bundesländer auch eigene Regelungen implementiert haben. Wichtig ist, dass die ersten beiden Bescheide, der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid, beide vom Finanzamt kommen und noch keine Zahlungsaufforderung enthalten. Der endgültige Grundsteuerbescheid, der den zu zahlenden Betrag festlegt, wird von der Gemeinde erteilt und gilt ab 2025.

Die Berechnung im Detail

Zur Berechnung der Grundsteuer werden mehrere Schritte durchlaufen. Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, basierend auf Faktoren wie Bodenrichtwert, Nettokaltmiete oder Grundstücksfläche und -art. Anschließend wird die Steuermesszahl, die für Wohngrundstücke auf 0,031% gesenkt wurde, angewendet. Im letzten Schritt legen die Kommunen den Hebesatz fest, der die Steuerhöhe beeinflusst. Diese neuen Berechnungen sollen ab dem 1. Januar 2025 Realität werden und betreffen nicht nur Wohnimmobilien, sondern auch unbebaute Grundstücke, für die ein höherer Hebesatz zur Bekämpfung von Spekulationen eingeführt wird.

Besonders wichtig sind die Einspruchsmöglichkeiten für Eigentümer. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid kann innerhalb von vier Wochen eingelegt werden. Dabei muss man darauf achten, dass Fehler in den ersten beiden Bescheiden nicht durch einen Einspruch gegen den endgültigen Grundsteuerbescheid korrigiert werden können. Das Finanzministerium gibt an, dass Einsprüche kostenlos sind – sollten sie abgewiesen werden, kann eine Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Viele Eigentümerverbände planen bereits Musterklagen, um gegen das Bundesmodell der Grundsteuer vorzugehen, insbesondere weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen gibt.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Reform der Grundsteuer hat auch eine weitreichende Bedeutung für die kommunale Finanzierung. Jährlich fließen über 15 Milliarden Euro an Städte und Gemeinden, die für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder und andere Infrastrukturprojekte benötigt werden. Das neue System soll bis spätestens zum 31. Dezember 2019 implementiert sein, jedoch bleiben viele alte Werte bis Ende 2024 weiterhin gültig. Die nächste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist bereits für den 1. Januar 2029 geplant.

Zukünftige Veränderungen am Grundbesitz sind bis zum 31. Januar des Folgejahres anzuzeigen. Somit sind Eigentümer gut beraten, sich umfassend über ihre Bescheide zu informieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben, um drastische finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die Vermieter1x1 zeigt, dass diese Einsprüche schriftlich oder elektronisch eingelegt werden können und zahlreiche Punkte bei der Prüfung der Bescheide beachtet werden sollten. Schließlich unterstreicht das Bundesfinanzministerium, dass die Reform den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Steuererhebung durch die Gemeinden essentiell für die finanzielle Stabilität vor Ort ist.