Führerschein-Umtausch: Letzte Fristen für Schweinfurt ab jetzt beachten!

Führerschein-Umtausch: Letzte Fristen für Schweinfurt ab jetzt beachten!
In den letzten Jahren hat sich die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen bezüglich veralteter Führerscheine signifikant erhöht. Allen Autofahrer:innen ist daher anzuraten, sich um den Umtausch ihrer alten Führerscheine zu kümmern, insbesondere im Landkreis Schweinfurt. Der nächste entscheidende Stichtag steht bevor: Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen diejenigen unter den Inhabern von unbefristeten Kartenführerscheinen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, diesen in einen neuen, modernen EU-Kartenführerschein umtauschen. In-und-Um-Schweinfurt.de berichtet, dass die Frist für Personen, die 1952 oder früher geboren wurden, bis 19. Januar 2033 gilt, sodass hier noch etwas Luft ist.
Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, wurde der Umtausch der alten Papierführerscheine inzwischen abgeschlossen. Diese Personen haben ebenfalls bis 19. Januar 2033 Zeit, ihre Führerscheine umzutauschen.
Fristen und Bedingungen zum Umtausch
Das Ziel dieser Umtauschaktion liegt auf einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindesign innerhalb der Europäischen Union. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind betroffen. Bundesregierung.de erklärt, dass die Frist für die einzelnen Jahrgänge unterschiedlich ist. Hier ein kleiner Überblick:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
Vor 1953 | bis 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | bis 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine nur 15 Jahre gültig sind. Nach dieser Zeit ist eine Erneuerung erforderlich. Der Umtausch selbst ist problemlos, da keine Wiederholung der Fahrprüfung nötig ist. Dies gilt für Pkw- und Motorradführerscheine gleichermaßen, wie ADAC.de feststellt.
Terminvereinbarung und benötigte Dokumente
Die Führerscheinstelle im Landkreis Schweinfurt empfiehlt, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bei einem Umtausch sind einige Unterlagen erforderlich: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein, sowie eine Gebühr von etwa 25 Euro. Bei Führerscheinen, die nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurden, ist außerdem eine Karteikartenabschrift notwendig.
Bei Versäumnis der Umtauschfrist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, das als Ordnungswidrigkeit gilt. Experten warnen zudem, dass Probleme im Ausland entstehen können, insbesondere bei der Anmietung von Fahrzeugen mit abgelaufenem Führerschein.
Deshalb heißt es: Jetzt aktiv werden! Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihr Führerschein-Update in Angriff zu nehmen und bleiben Sie jederzeit mobil und rechtssicher im Straßenverkehr.