Germersheim und Jockgrim: 108.000 Euro für Friedhofsmodernisierung!
Germersheim erhält 43.000 Euro für ein muslimisches Grabfeld und Jockgrim 65.000 Euro für Friedhofsgestaltung aus dem Investitionsstock 2025.

Germersheim und Jockgrim: 108.000 Euro für Friedhofsmodernisierung!
Im Landkreis Germersheim tut sich einiges! Mit Freude erwarten die Städte Germersheim und die Ortsgemeinde Jockgrim die Zuwendung von insgesamt 108.000 Euro aus dem Investitionsstock 2025. Diese Fördermittel sollen die Friedhofsgestaltung in beiden Gemeinden unterstützen. Germersheim erhält 43.000 Euro zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes, wohingegen Jockgrim 65.000 Euro für die Umgestaltung des Friedhofsareals in Empfang nehmen darf.
Innenminister Michael Ebling betont die Wichtigkeit solcher Unterstützung für die Modernisierung kommunaler Infrastrukturen. Die Investitionen sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die kommunalen Anliegen, sondern auch ein Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität vor Ort. „Wir möchten die Städte und Gemeinden fit für die Zukunft machen“, so Ebling, der die nachhaltige Stärkung der kommunalen Infrastruktur in den Vordergrund rückt.
Fokus auf nachhaltige Entwicklung
Die 48 Millionen Euro, die im Jahr 2025 insgesamt zur Verfügung stehen, werden vorrangig für Projekte eingesetzt, die das Leben in den Gemeinden verbessern. Gemäß Landesvorschriften werden Investitionsvorhaben gefördert, die zur Verbesserung der Wirtschaftskraft und zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit beitragen. Aber auch private Spenden und Eigenleistungen der Bürger sind willkommen, um ein starkes Gemeinschaftsgefühl zu schaffen.
Mit diesen Mitteln wird die Grundlage für nachfolgende private Investitionen geschaffen. Schließlich ist der komfortable und attraktive Lebensraum ein starkes Argument für Betriebe, sich niederzulassen. Hier kommt die Förderung durch den Investitionsstock ins Spiel: Sie sorgt dafür, dass Kommunen auch in schwierigen Zeiten handeln können, um langfristig strukturelle Defizite zu verhindern, so die Aussagen von Fachleuten.
Transparente Verfahren und Verantwortung
Wichtig zu wissen ist, dass die beantragten Zuwendungen nicht rechtlich einklagbar sind; die Bewilligungsbehörden entscheiden nach ihrem Ermessen. Dabei sind die Voraussetzungen genau festgelegt. So müssen unter anderem die Pläne für die Investitionen gut durchdacht und ausgearbeitet sein. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn die Bedingungen des LFAG erfüllt sind.
Für die Bürger in Germersheim und Jockgrim bedeutet dies nicht nur eine Investition in die Infrastruktur, sondern auch eine Stärkung des lokalen Gemeinschaftslebens. „Es ist ein Gewinn für alle“, resümiert ein örtlicher Politiker, der sich über die positiven Effekte auf die Gemeinde freut.
Die erfolgreiche Beantragung dieser Mittel zeigt, dass Bürgerengagement und kommunale Finanzkraft Hand in Hand gehen können. So ist der Weg für eine moderne und lebenswerte Umgebung geebnet – zum Wohl aller Einwohner in der Region.