Alkoholisierter Polnischer Straftäter am Mainzer Bahnhof verhaftet!

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Am 4. September 2025 wurde ein 57-jähriger Pole in Mainz festgenommen, gesucht wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand.

Am 4. September 2025 wurde ein 57-jähriger Pole in Mainz festgenommen, gesucht wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand.
Am 4. September 2025 wurde ein 57-jähriger Pole in Mainz festgenommen, gesucht wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand.

Alkoholisierter Polnischer Straftäter am Mainzer Bahnhof verhaftet!

Heute, am 4. September 2025, wurde am Hauptbahnhof in Mainz ein 57-jähriger Mann, der polnische Staatsangehöriger ist, von der Bundespolizei kontrolliert. Während dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er wird von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen schwerwiegender Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, sowie Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte gesucht. In mehreren Aufenthaltsermittlungen, die gegen ihn laufen, wird er zudem beschuldigt, in Wiesbaden Diebstähle und Raubüberfälle begangen zu haben, wobei auch ein Fall aus Mainz betroffen ist. Nach der Festnahme wurde der Mann in die JVA Rohrbach gebracht, wo er eine einjährige Freiheitsstrafe antreten muss, wie Bild berichtet.

Bei der Kontrolle zeigte sich der Mann noch alkoholisiert, was wohl auf die dramatischen Umstände seines Lebens hindeutet. Die Ermittlungen zeigen, dass gegen ihn nicht weniger als fünf Aufenthaltsermittlungen vorliegen. Er war offenbar in mehreren Delikten verwickelt, die ihm nun die Freiheit kosten. Ob er sich seiner Taten wirklich bewusst ist, bleibt abzuwarten.

Vorbestraft und weiterhin gefährlich

Diese Festnahme ist nicht die erste Episode in seiner kriminellen Laufbahn. Bereits in der Vergangenheit wurde er wegen ähnlicher Delikte verurteilt, wie es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen 5 StR 157/20) aus dem Jahr 2020 dokumentiert. Hierbei war er für seine Angriffe gegen Polizeiangehörige in einem Flüchtlingswohnheim bestraft worden. Damals wurde er für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, weil seine Handlungen als gefährlich eingestuft wurden, berichtet NWB.

Bei dieser Gelegenheit hatte der Angeklagte nicht nur gewaltsam gegen einen Mitbewohner reagiert, sondern auch mehrfach auf die Polizeibeamten eingetreten, die zur Deeskalation der Situation gerufen worden waren. Trotz seiner Vorstrafen hat sich der Mann also nicht gebessert und steht weiterhin im Visier der Justiz.

Schutz der Beamten im Fokus

Der Gesetzgeber hat mit der Verschärfung der Strafen auf den Schutz der Vollstreckungsbeamten besonderen Wert gelegt. Der Fall zeigt eindrücklich, wie ernst die Behörden die Bedrohungen durch angreifende Personen nehmen, die immer gewaltbereiter werden. Die Tritte gegen Polizeibeamte werden als konkludente Drohung mit Gewalt angesehen, was die Gesetzeslage eindeutig untermauert.

Ob und wann der polnische Staatsangehörige lernen wird, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden und die Gesetze zu respektieren, bleibt offen. Die nächsten 12 Monate im Gefängnis werden ihm sicherlich nicht nur Zeit zum Nachdenken geben, sondern auch die Möglichkeit, durch Programme der Resozialisierung seine Einstellung zu überdenken.