Fischwilderei in Gauting: Zwei Frauen beim illegalen Fang ertappt!

Zwei Frauen aus Bangladesch wurden am 17.07.2025 in Gauting beim illegalen Fischfang in der Würm erwischt, ohne Berechtigung.

Zwei Frauen aus Bangladesch wurden am 17.07.2025 in Gauting beim illegalen Fischfang in der Würm erwischt, ohne Berechtigung.
Zwei Frauen aus Bangladesch wurden am 17.07.2025 in Gauting beim illegalen Fischfang in der Würm erwischt, ohne Berechtigung.

Fischwilderei in Gauting: Zwei Frauen beim illegalen Fang ertappt!

Graue Wolken hingen am Samstagabend, dem 17. Juli 2025, über Gauting, als zwei 28-jährige Frauen aus Bangladesch beim illegalen Fischfang im Ledererpark an der Würm auf frischer Tat ertappt wurden. Gegen 19:20 Uhr geriet das Fischern mit einem unberechtigten Fangnetz ins Visier der Polizei, nachdem Passanten die Szene beobachtet hatten und diese sofort alarmierten. Trotz klarer Verbotsschilder in der Umgebung, die auf das Angeln ohne Erlaubnis hinwiesen, schienen die beiden Frauen unbeeindruckt bei ihrem Vorhaben zu sein und hatten bereits 14 Fische, darunter Rotaugen und Barben, gefangen, wie Merkur berichtet.

Die gefangenen Fische waren in zwei luftdicht verschlossenen Plastiktüten untergebracht. Während die Polizei eintraf, lebten von den 14 gefangenen Fischen nur noch neun, da fünf Stück bereits tot waren. Ein Polizist, der leidenschaftlich angelt, kümmerte sich um die lebenden Fische und setzte sie fachgerecht wieder in die Würm zurück. Die Polizei beendete das Treiben der Frauen, die einer 32-jährigen Frau, die baden wollte, auch noch aufforderten, sich zu entfernen, um die Fische nicht zu verscheuchen, wie die Süddeutsche Zeitung ergänzt.

Die rechtlichen Folgen von Fischwilderei

Was bedeutet das für die beiden Frauen? In Deutschland sind Angeln ohne den erforderlichen Angelschein oder Erlaubnisschein nicht nur unerlaubt, sondern können auch ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Nach § 293 StGB kann Fischwilderei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, wie das Angel Magazin erklärt. Jede Gewässer in Deutschland hat einen Besitzer, und es ist illegal, ohne entsprechende Dokumente zu angeln, selbst wenn kein Fisch gefangen wird. Der Tatbestand umfasst auch das Fischen während der Schonzeit oder das Überschreiten der Fangquoten.

Bei Verstößen in privaten Gewässern drohen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Haft. Zudem können Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten, wie das illegale Fischen, bis zu 50.000 Euro betragen. In diesem Fall wurde ein Verfahren gegen die beiden Frauen wegen Fischwilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Die Polizei stellte auch das Fangnetz sicher, das die Frauen verwendet hatten.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall, dass die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen nicht nur für Hobby-Angler wichtig ist, sondern auch für die Erhaltung der heimischen Fischbestände. So könnte der nächste Angelausflug für die beiden Frauen möglicherweise nicht nur teuer, sondern auch äußerst lehrreich werden.