Gemeinde Gilching: Räum- und Streupflicht im Winter unbedingt beachten!
Die Gemeinde Gilching erinnert Anwohner an die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis, um sichere Gehbahnen zu gewährleisten.

Gemeinde Gilching: Räum- und Streupflicht im Winter unbedingt beachten!
Der Winter steht vor der Tür und damit auch die damit verbundene Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger. In Gilching erinnert die Gemeinde an die wichtige Räum- und Streupflicht, die im Winter zu beachten ist. Diese Pflichten sind nicht nur ein Hinweis für die Anwohner, sondern auch ein rechtlicher Rahmen, der im Schadensfall zum Tragen kommt. So berichtet Merkur, dass Anwohner verpflichtet sind, die Gehbahnen bei Schnee und Eis freizuhalten.
Die Mindestbreite für die geräumten Wege beträgt 1,20 Meter. Es ist wichtig, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, damit die Straßen und Gehwege sicher begehbar sind. Bei Glätte ist der Einsatz von Tausalz erlaubt, jedoch sind Sand oder Splitt die bevorzugten Streumaterialien. Sämtliche Räum- und Streuarbeiten müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr beginnen und dürfen bis 20 Uhr wiederholt werden, wenn die Witterung dies erfordert. Dies wird auch von Gilching News betont.
Räum- und Streupflicht im Detail
Doch was passiert, wenn die Räum- und Streupflicht nicht eingehalten wird? Laut der Gemeinde drohen dann hohe Ersatzansprüche im Schadensfall. Anwohner sollten sich also mit diesen Regelungen gut vertraut machen. Besonders wichtig ist es, dass bei fehlendem Gehweg ein mindestens 1,20 Meter breiter Streifen der Fahrbahn freigehalten wird. Wer sich unsicher ist, kann die vollständige Satzung zur Räum- und Streupflicht im Bauamt (Zimmer O1.20) einsehen oder online auf der Homepage der Gemeinde nachlesen.
Ein praktischer Hinweis: Splitt kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos im gemeindlichen Bauhof abgeholt werden, und zwar dienstags zwischen 12 und 16 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr. Bei Fragen stehen das Bauamt unter der Telefonnummer 3866-67 und der Bauhof unter 8167 zur Verfügung.
Gemeinsam für Sicherheit sorgen
Das Anliegen der Gemeinde ist klar: Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger in Gilching bei winterlichen Wetterverhältnissen. Auch die ADAC hebt hervor, dass Gemeinden die Verantwortung für den Winterdienst haben, aber auch private Eigentümer zur Pflicht herangezogen werden können.
Es gilt, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein und rechtzeitig zu handeln, um Stürze und Unfälle zu vermeiden. Gerade in der Stadt, wo viele Menschen unterwegs sind, ist der ordnungsgemäße Winterdienst ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im öffentlichen Raum.
Nehmen Sie die Räum- und Streupflicht ernst und sorgen Sie dafür, dass Ihre Gehwege sicher und begehbar bleiben. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass der Winter uns nicht mit Glätte und Schnee ein Bein stellt!