Streit um Abriss: Starnberg verklagt Firma wegen 163.000 Euro!

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Der Landkreis Starnberg verklagt eine Abbruchfirma wegen zu hohen Abrisses und erlangt Architekturpreis für Erweiterungsbau.

Der Landkreis Starnberg verklagt eine Abbruchfirma wegen zu hohen Abrisses und erlangt Architekturpreis für Erweiterungsbau.
Der Landkreis Starnberg verklagt eine Abbruchfirma wegen zu hohen Abrisses und erlangt Architekturpreis für Erweiterungsbau.

Streit um Abriss: Starnberg verklagt Firma wegen 163.000 Euro!

In Starnberg schlägt das Herz der Architektur! Der Erweiterungsbau des Landratsamtes, der vor fast vier Jahren im Herbst 2021 feierlich eingeweiht wurde, hält nicht nur moderne Standards wie CO2-Neutralität hoch, sondern ist auch mit Preisen überhäuft worden. So freut sich das Landratsamt über die Auszeichnung mit dem DAM Preis 2023, der vom Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt überreicht wurde. Architekten des renommierten Büros Auer Weber haben hier ganze Arbeit geleistet und den Neubau harmonisch mit dem Bestandsgebäude aus 1987 verbunden.

Wie die Kreisverwaltung selbst berichtet, durfte Landrat Stefan Frey zusammen mit weiteren Beteiligten den begehrten Preis in Frankfurt entgegennehmen. Die Jury hat besonders die zeitlose Gestaltung und die freundliche Atmosphäre des Gebäudes hervorgehoben. Vor dieser Auszeichnung standen 100 Bauwerke aus ganz Deutschland zur Wahl, doch die Starnberger Erweiterung setzte sich gegen namhafte Mitbewerber wie den Stadtbahntunnel Karlsruhe und das Münchner Volkstheater durch, was für ihre herausragende Qualität spricht.

Ein Rechtsstreit um die Fassade

Doch nicht alles lief glatt: Der Landkreis Starnberg hat die Abbruchfirma aus Baden verklagt, nachdem beim Abriss am 28. Juni 2019 mehr von der Fassade abgerissen wurde als erforderlich. Ein Zuständigkeitsstreit, der nun im Landgericht München II verhandelt wird. Der Streitwert von 163.000 Euro ergibt sich aus den Mehrkosten von 213.000 Euro, von denen die Versicherung der Abbruchfirma nur 50.000 Euro übernimmt. Trotz eines klaren Einigungsversuchs führte die Ablehnung der Abbruchfirma zu einer öffentlichen Verhandlung, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog.

Ein Gutachter hat bereits Fragen an die Zeugen gestellt, darunter den Bauleiter des Architekturbüros und den Projektleiter. Verwirrung herrscht über die genaue Menge, die vom Gebäude beschädigt wurde. Der Projektleiter warf der Abbruchfirma vor, die Planungen nicht beachtet zu haben, was eine Neuplanung notwendig machte. Die Geschäftsführerin der Abbruchfirma bestreitet jedoch die Schuld und behauptet, sie seien angewiesen worden, auch den Rest der Fassade abzureißen. Der einzige Augenzeuge, der Polier, konnte aufgrund einer Krankheit nicht teilnehmen und bleibt somit außen vor.

Herausforderung und Triumph

Die Gerichte haben einem klaren Zeitrahmen gesetzt: Die Parteien haben vier Wochen Zeit, um sich zur Situation zu äußern, bevor der Gutachter die Gegebenheiten prüfen kann. Ein schnelles Urteil scheint in diesem Rechtsstreit nicht in Sicht. Die ganze Geschichte zeigt, wie eng Architektur und Rechtsprechung miteinander verwoben sind, und dass selbst die besten Bauprojekte mit unangenehmen Herausforderungen umgehen müssen.

Es bleibt spannend, ob und wie sich der Streit um die Fassade des Landratsamtes auf die positiven Entwicklungen in Starnberg auswirken wird. Eines ist sicher: Die Stadt setzt weiterhin auf moderne Architektur und wird nicht nur für ihre Baukunst, sondern auch für die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen in Erinnerung bleiben.

Für weitere Informationen zu den Preisen und Auszeichnungen im Architekturwesen kann man sich auch über dabonline.de informieren, wo es einen Überblick über unterschiedliche Architekturpreise gibt, die Jahr für Jahr vergeben werden. Starnberg kann sich nicht nur über den DAM Preis er freuen, sondern auch über viele weitere Auszeichnungen, die für das Landratsamt verliehen wurden.