Streit um Sperrzeiten: Herrschings Gastronomie kämpft um Überleben!

Streit um Sperrzeiten: Herrschings Gastronomie kämpft um Überleben!
In Herrsching spüren Gastronomen und Nachbarn derzeit die Spannungen, die sich aus einer veränderten Wirtshauskultur ergeben. Fritz Frömming, seit 2023 Wirt des „Kiez“, hat ein reduziertes Nachtleben vorgefunden, das im Vergleich zu früheren Zeiten, als es hier drei Diskotheken und zahlreiche Bars gab, deutlich zurückgegangen ist. Mit einem Aufruf zur mehr Toleranz von Nachbarn und Politikern versucht er, für sein Lokal zu kämpfen. Doch nicht ohne Widerstand: Nachdem sich Anwohner über Lärmbelästigung beschwert hatten, erhielt Frömming eine Verwarnung vom Landratsamt, da er die gaststättenrechtliche Erlaubnis bis 22 Uhr überschritten hatte. Daraufhin musste er sogar drei Minijobber entlassen, weil der Außenbereich seines Lokals nicht voll genutzt werden kann.
Elisabeth Hellmann, die ehemalige Wirtin des „Post“, unterstützt Frömming und weist darauf hin, dass ein harmonisches Miteinander für alle notwendig ist. Aktuell gilt es zu beachten, dass für Außengastronomie die Erlaubnis bis 22 Uhr beschränkt ist, während für Biergärten eine Verlängerung bis 23 Uhr möglich ist. Dies sorgt gerade in den lauen Sommerabenden für hitzige Gespräche. FDP-Gemeinderat Alexander Keim setzt sich für pragmatische Lösungen am Wochenende ein, um den Gastronomen mehr Spielraum zu geben.
Nachbarrechte und Lärmschutz
Die rechtlichen Grundlagen für solche Konflikte sind vielschichtig. Gastronomiebetriebe müssen eine Vielzahl von Genehmigungen und Gesetzen beachten, darunter auch Hygienevorschriften und die einschlägigen Schanklizenzen. Insbesondere das Nachbarrecht spielthier eine entscheidende Rolle, wie die Informationen von RA Kotz aufzeigen. Nach § 4 des Gaststättengesetzes kann die Außengastronomie gewährt oder versagt werden, wenn von ihr erhebliche Belästigungen für die Anwohner zu befürchten sind. Hierbei ist es nicht nur ratsam, in den Dialog mit den Nachbarn zu treten, sondern auch, Nutzungskonzepte vorzulegen, die den Umfang und die Art der Nutzung klar definieren.
Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Interessen von Gastronomen und Anwohnern sorgsam abgewogen werden müssen. So kann eine Gaststätte unter bestimmten Auflagen betrieben werden, z.B. die Nutzung der Außenterrasse nur bis 22 Uhr, um die Lärmgrenzen einzuhalten. Der Gastwirt trägt die Verantwortung für die Geräusche, die durch seinen Betrieb verursacht werden, und es ist nicht einfach zu argumentieren, dass man das Verhalten seiner Gäste nicht beeinflussen kann.
Der Weg nach vorne
Frömming ist jedoch entschlossen, für eine Lockerung der Regelungen einzutreten und andere Gastronomen für diese Sache zu mobilisieren. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur fordert sogar, die Sperrzeiten auf mindestens 24 Uhr zu verkürzen. Sollte dies gelingen, könnte Herrsching wieder zu einem Ort des geselligen Miteinanders werden, wo die lärmenden Sommerabende nicht mehr nur ein Streitfall, sondern auch ein Genuss von Lebensfreude sind.
In dieser Diskussion um Lärm und Nachbarschaft geht es nicht nur um Gesetze und Vorschriften, sondern auch um das Zusammenleben in der Gemeinde. Die Schaffung eines Konsenses zwischen den Bedürfnissen der Gastronomie und der Belange der Anwohner könnte den Grundstein legen für eine neue Wirtshauskultur, die dem Wandel der Zeit Rechnung trägt, ohne die Tradition zu vergessen.