Zwei Frauen bei Fischwilderei im Ledererpark in Gauting aufgeflogen!
Zwei Frauen bei Fischwilderei im Ledererpark in Gauting aufgeflogen!
Ledererpark, Gauting, Deutschland - Ein kurioser Vorfall ereignete sich gestern Abend im Ledererpark in Gauting, wo zwei 28-jährige Frauen aus Bangladesch beim illegalen Fischen auf frischer Tat ertappt wurden. Laut Kreisboten wollten die beiden Frauen gegen 19:20 Uhr mit einem Fangnetz ihr Glück in der Würm versuchen – jedoch ohne die erforderlichen fischereirechtlichen Berechtigungen. Ein unerwarteter Besucher, eine 32-jährige Badende, wurde sogar aufgefordert, sich von der Stelle zu entfernen, um die Fische nicht zu vertreiben.
Als die Polizei über den Vorfall informiert wurde, machte sie sich schnell auf den Weg und holte die Frauen aus dem Wasser. Bei ihrer Ankunft stellten die Beamten fest, dass die Frauen bereits 14 Fische gefangen hatten – darunter Rotaugen und Barben. Diese waren in zwei luftdicht verschlossenen Plastiktüten untergebracht, die pro Tüte ein Wasservolumen von 1,5 Litern enthielten. Leider fanden die Polizisten auch fünf bereits tote Fische in einem der Beutel vor. Ein erfahrener Angler unter den Beamten ließ die lebenden Fische zurück in die Würm setzen.
Rechtliche Folgen und Tierschutz
Der Vorfall zieht ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Frauen sehen sich nicht nur einem Verfahren wegen Fischwilderei ausgesetzt, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Fischwilderei, so wird auf Wikipedia erläutert, gilt als illegales Fischen ohne die entsprechenden Erlaubnisse und fällt unter § 293 des StGB. Im schlimmsten Fall drohen den Übeltäterinnen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder hohe Geldstrafen.
Zusätzlich ist durch das Tierschutzgesetz, das seit dem 1. September 2008 in Kraft ist, der Schutz der Fische gestärkt worden. Die gesetzlich festgelegten Vorgaben, die im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzverordnung niedergelegt sind, sollen sicherstellen, dass Tiere hinsichtlich ihres Wohlbefindens nicht leiden. Diese Vorschriften beinhalten unter anderem Bestimmungen zum Umgang mit Fischen, Fangmethoden und die Pflicht zur artgerechten Haltung, wie auf fischwissen.ch zusammengefasst ist.
Fazit
Der Vorfall im Ledererpark zeigt, wie wichtig es ist, sich an die geltenden Gesetze zu halten und die Natur sowie deren Lebewesen zu respektieren. Die Konsequenzen illegaler Praktiken wie der Fischwilderei sind nicht nur rechtlich gravierend, sondern stellen auch eine Gefährdung des Tierschutzes dar. Angesichts des gestiegenen Bewusstseins für den Umweltschutz sollten solche Vorkommnisse nicht mehr vorkommen – sowohl zum Schutz der Fische als auch zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften.
Details | |
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Ort | Ledererpark, Gauting, Deutschland |
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