Drohnenalarm am Flughafen Bremen: Wo bleibt der Schutz?
Am 4.11.2025 kam es am Flughafen Bremen zu einer Drohnensichtung, die den Flugbetrieb stoppte. Der Senat diskutiert nun mögliche Abwehrstrategien.

Drohnenalarm am Flughafen Bremen: Wo bleibt der Schutz?
Am Sonntagabend, dem 4. November 2025, kam es am Flughafen zu einem bedenklichen Vorfall: Eine Drohne wurde im Bereich des Neuenlander Feldes gesichtet, was zu einer kurzfristigen Unterbrechung des Flugbetriebs führte. Zeugen berichteten, dass der unbemannte Flugkörper kurz nach 19 Uhr beobachtet wurde. In der Folge bestätigte eine Polizeistreife die Sichtung, was dazu führte, dass der gesamte Flugverkehr in Abstimmung mit der Bundespolizei und der Flugsicherung eingestellt wurde. Eine Maschine musste nach Hamburg umgeleitet werden, während vier geplante Flüge geringfügige Verspätungen hinnehmen mussten.
Die Ermittlungen zur Identität des Drohnensteuerers laufen, doch bislang fehlen der Polizei konkrete Informationen. Auch am Dienstag wird das Thema der Drohnengefahr auf der Tagesordnung des Senats stehen. Dabei wird eine Antwort der Innenbehörde auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion diskutiert. In dieser Antwort wird auf hybride Angriffe hingewiesen, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die sicherheitsrelevante Infrastruktur im Land Bremen darstellen.
Hybride Bedrohungen im Fokus
Hybride Angriffe, die verschiedene Methoden zur Destabilisierung eines Staates durch fremde Mächte einschließen, sind ein zentrales Thema der bevorstehenden Sitzung. Dazu zählen nicht nur wirtschaftlicher Druck und Cyberangriffe, sondern auch das gezielte Verändern des Meinungsklimas. Interessanterweise gibt es in Bremen derzeit kein spezifisches Lagebild über solche hybriden Bedrohungen. Laut Informationen des Bundesinnenministeriums wird jedoch alle zwei Wochen ein Lagebericht über hybride Bedrohungen für das gesamte Bundesgebiet erstellt.
Für die Sicherheitsbehörden in Bremen bleibt die Lage angespannt: Die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz sind für die Bereitstellung von Erkenntnissen zuständig, doch bislang sind keine speziellen Gegenmaßnahmen zur Detektion oder Abwehr von Drohnen verfügbar. Das fehlerhafte Bild wird durch die begrenzten Erkenntnisse zu verdächtigen Drohnenflügen verstärkt, die häufig mit handelsüblichen Flugkörpern und Kameras durchgeführt werden.
Zusammenarbeit im Norden
In der Zwischenzeit haben die norddeutschen Länder eine Kooperation zur Entwicklung von Fähigkeiten im Umgang mit Drohnentechnologie vereinbart. Es wird geprüft, welche Mittel notwendig sind, um effektive Detektions- und Interventionsmaßnahmen einzurichten. Der Senat sieht dabei den Bund in einer entscheidenden Verantwortung, diese schutzrelevanten Fähigkeiten schnell zu entwickeln und den Bundesländern zur Verfügung zu stellen.
Die Ereignisse rund um die Drohnensichtung am Flughafen verdeutlichen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Notwendigkeit, die Sicherheitsarchitektur in Deutschland angesichts wechselnder Bedrohungen zu überdenken, wird heute mehr denn je spürbar. Ein robustes Konzept ist gefragt, um derartige Vorfälle künftig zu vermeiden und die Luftsicherheit zu gewährleisten.