E-Scooter in Hamburg: Beschwerden um 42% gesunken – ein Erfolg?

Hamburg verzeichnet sinkende Beschwerden über E-Scooter und führt neue Regeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein.

Hamburg verzeichnet sinkende Beschwerden über E-Scooter und führt neue Regeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein.
Hamburg verzeichnet sinkende Beschwerden über E-Scooter und führt neue Regeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein.

E-Scooter in Hamburg: Beschwerden um 42% gesunken – ein Erfolg?

In Hamburg zeigt sich ein erfreulicher Trend: Die Zahl der Beschwerden über E-Scooter hat spürbar abgenommen. Im vergangenen Jahr sind diese um beeindruckende 42 Prozent gesunken, was nicht nur Nutzer, sondern auch die Verkehrsbehörde erfreut. Aktuell registriert diese rund 20 Beschwerden pro Jahr, wobei unklar bleibt, wie viele Meldungen direkt bei Bezirken oder Verleihern eingehen. Verkehrsessenator Anjes Tjarks (Grüne) unterstreicht, dass die Debatte um E-Scooter oft im Missverhältnis zu ihrer tatsächlichen Anzahl steht. In Hamburg sind derzeit 5.000 E-Scooter im inneren Ring zugelassen, während es in den Außenbereichen etwa 15.000 Miet-Roller gibt.

Die Verleiher haben sich seit Januar diesen Jahres auf neue Gebühren eingelassen: Sie zahlen nun 6,50 Euro pro Monat für die E-Scooter im inneren Bereich und 2 Euro für jene im äußeren Bereich. Diese Regelung bringt der Stadt jährlich etwa 800.000 Euro ein. Ein Pilotprojekt in Harburg plant die Einrichtung von 30 festen Abstellflächen, um das Stadtbild zu verbessern und Sicherheitsstandards zu erhöhen. Auf St. Pauli wurde die geplante Zahl der Abstellflächen aufgrund von Einwänden von 26 auf fünf reduziert.

Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr

Die Stadt hat auch neue Regeln beschlossen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu stärken und das Stadtbild zu verbessern. Ein zentraler Punkt dabei ist die Reduzierung von Hindernissen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf Fußwegen. Anbieter von E-Scootern müssen sich nun an klar definierte Regeln zur Abstellung ihrer Fahrzeuge halten. Wenn E-Scooter falsch abgestellt sind, wird die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) informiert, der die Anbieter zum Handeln auffordert. Auch die Stadt selbst hat das Recht, falsch abgestellte Roller jederzeit umzustellen oder einzusammeln.

Eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr von zwei Euro pro Monat für jeden angebotenen E-Scooter und E-Bike wird bald eingeführt. Die Einnahmen aus diesen Gebühren sollen zur Finanzierung der Abstellflächen sowie des Verwaltungsaufwands verwendet werden. Nutzer, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen Verwarnungsgelder selbst zahlen, was eine weitere Maßnahme zur Einhaltung der Regeln darstellt.

Regeln für E-Scootern und künftige Veränderungen

Die Nutzung von E-Scootern unterliegt der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV). Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal. Zudem müssen sie versichert sein. Die Diskussion um eine Blinker-Pflicht für E-Scooter ist im Gange, und künftige Regelungen sollen klarstellen, dass E-Scooter dort fahren dürfen, wo auch der Radverkehr erlaubt ist. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet, und das Parken soll in diesen Bereichen verboten werden.

Interessanterweise benötigen E-Scooter-Fahrer keinen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, solange sie mindestens 14 Jahre alt sind. Und während das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben ist, wird es dennoch empfohlen. Die Bußgelder für Verstöße sind klar definiert: Fahren gegen eine rote Ampel kann bis zu 180 Euro kosten, während das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro geahndet wird.

Mit all diesen Regelungen und dem positiven Trend der Beschwerden setzt Hamburg auf mehr Sicherheit und einen geordneten Umgang mit E-Scootern, was die Lebensqualität in der Stadt weiter steigern könnte. Der Integrationsprozess dieser neuen Mobilitätsform in den Stadtverkehr bringt nicht nur frischen Wind, sondern auch neue Herausforderungen, die es zu meistern gilt.