Verkaufsoffener Sonntag: Groß-Umstadt feiert mit Bauernmarkt und Musik!
Verkaufsoffener Sonntag in Groß-Umstadt am 14.09.2025: Geschäfte öffnen von 12:00 bis 17:00 Uhr beim Bauernmarkt.

Verkaufsoffener Sonntag: Groß-Umstadt feiert mit Bauernmarkt und Musik!
Endlich ist es so weit: Am Sonntag, den 14. September 2025, wird in Groß-Umstadt ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Dieser besondere Tag wird von einem bunten Bauernmarkt begleitet, bei dem es nicht nur regionale Produkte, sondern auch musikalische Darbietungen und Stadtführungen zu erleben gibt. Die Geschäfte öffnen ihre Türen von 12:00 bis 17:00 Uhr, was den Bürgern und Besuchern genügend Zeit bietet, die Vielfalt der lokalen Angebote zu entdecken. Laut news.de wird eine max. Temperatur von 19°C und überwiegend leicht regnerisches Wetter vorhergesagt – ein perfekter Grund, um sich in den Geschäften unter Dach zu begeben.
Die gesetzliche Grundlage für diesen verkaufsoffenen Sonntag findet sich im Hessischen Ladenöffnungsgesetz. Dabei dürfen Verkaufsstellen in Hessen an bis zu vier ausgewählten Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn ein besonderer Anlass vorliegt, wie es der Bauernmarkt in diesem Fall ist. Bürgermeister René Kirch hat die Allgemeinverfügung am 2. Juni 2025 bekanntgegeben, die auch auf der Internetseite der Stadt Gross-Umstadt veröffentlicht wurde.
Besondere Regelungen und Hintergründe
Die Teilnahme an diesem verkaufsoffenen Sonntag ist nicht nur für die Einzelhändler von Bedeutung. Die Veranstaltung zieht auch zahlreiche Besucher aus der Umgebung an und verspricht einen hohen Andrang, was der lokalen Wirtschaft zugutekommt. Dabei bleiben die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes inklusive Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz unberührt. Achten sollten die Geschäfte allerdings darauf, dass die Öffnung auf maximal sechs Stunden beschränkt ist.
Ein Blick in die Geschichte verrät: Die Regelungen rund um die Sonntagsöffnung in Deutschland haben eine lange Tradition. Bereits 1919 wurden die ersten Ladenschlussgesetze erlassen. Früher verstand man den Sonntag als überwiegenden Ruhetag, mit dem Ziel, den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Auch das Grundgesetz schützt diesen Tag als „Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erholung“ (§ 140). In den meisten Bundesländern, also auch in Hessen, sind an vier Sonntagen im Jahr ein Verkauf erlaubt, wobei die spezifischen Regelungen variieren können.
Ein Blick über die Landesgrenzen
Wie sieht es aber im Rest Europas aus? In Spanien öffnen die Geschäfte beispielsweise am ersten Sonntag jedes Monats sowie im Dezember, während in Polen fast jede Woche die Geschäfte an diesem Tag geöffnet haben, es sei denn, Feiertage stehen an. Frankreich erlaubt Geschäfte, an fünf Sonntagen im Jahr zu öffnen, kann dies allerdings auch durch lokale Vorschriften einschränken. Solche unterschiedlichen Ansätze zur Sonntagsöffnung werden immer wieder kontrovers diskutiert, da einige mehr Flexibilität fordern, während andere die sozialen Auswirkungen in den Vordergrund stellen.
Am Sonntag, den 14. September, wird also in Groß-Umstadt ein buntes Programm geboten sein, das zum Verweilen einlädt. Die Verkäufe an diesem Tag sind nicht nur ein Schmaus für die Käufer, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit für die Geschäfte, ihre Produkte zu präsentieren und Neues auszuprobieren. Seien Sie dabei und genießen Sie den Tag!